Erhalte eine Antwort von diesem Arbeitgeber — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf die Eigenschaften eingehen, die gesucht werden.
Die Stadt Lünen sucht eine:n engagierte:n Mitarbeiter:in für das Team Eingliederungshilfe und Schule. Die Stelle ist unbefristet, in Vollzeit und nach TVöD SuE EG S12 eingruppiert.
Sie umfasst die Durchführung von Jugendberufshilfe-Angeboten, Beratung, Gruppenarbeiten sowie Koordination interner und externer Projekte. Zu Ihren Aufgaben gehören die Ansprache von Schulen, die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und dem Jobcenter sowie die Durchführung von Hilfeplangesprächen.
Die Stadt Lünen ist mit ihren rund 89.000 Einwohnerinnen und Einwohnern attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie größte Stadt im Kreis Unna. Sie verbindet die ländliche Beschaulichkeit des Münsterlandes mit der pulsierenden Energie des Ballungszentrums Metropole Ruhr. Die Stadtverwaltung befindet sich mitten in einem spannenden Modernisierungsprozess und beschäftigt sich mit allen derzeit relevanten Zukunftsthemen.
Für das Team Eingliederungshilfe und Schule sucht die Stadt Lünen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n engagierte:n Mitarbeiter:in:
Unbefristet, Vollzeit, EG S12 TVöD SuE
(Soweit die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen)
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Jens Hendrik Heuser: (02306) 104 1403.
Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen gerne Christina Krampe: (02306) 104 1510.
Als moderne Arbeitgeberin setzt die Stadtverwaltung Lünen auf Chancengleichheit und die Anerkennung vielfältiger Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden. Dieses Engagement wurde 2023 mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Der Anspruch der Stadtverwaltung ist es, die Diversität der Stadtgesellschaft auch in ihrer Mitarbeiterschaft widerzuspiegeln.
Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.