Eine vollständige Bewerbung in einer Minute — Lebenslauf und Anschreiben, maßgeschneidert und versandbereit.
Die Arbeitsagentur Ludwigshafen sucht zur Verstärkung des Kommissariats 33 (IT-Forensik) eine/n Sachbearbeiter/in IT-Forensik. Sie arbeiten unbefristet in Vollzeit, eingruppiert nach TV-L E 10–11, mit Gehaltsband gemäß E 10–11 TV-L.
Aufgabe ist digitale Spurensicherung, Tiefenanalyse von Systemen und Beweismitteln sowie Unterstützung von Ermittlern und der Staatsanwaltschaft vor Ort. Entwicklung neuer Methoden gehört ebenfalls dazu.
Kommissariat 33 (IT-Forensik), Standort Ludwigshafen
Entgeltgruppe 10 - 11 TV-L I Vollzeit I unbefristet
Dein Gehalt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in Abhängigkeit Deiner persönlichen Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei Einstellung in E 10 TV-L erfolgt nach erfolgreicher zweijähriger Weiterqualifizierung eine Höhergruppierung nach E 11 TV-L.
Du bist der digitale Sherlock? Dann komm zu uns! Im Kommissariat 33 der Kriminaldirektion Ludwigshafen sind wir die Spezialeinheit, wenn es darum geht, digitalen Spuren verschiedenster Straftaten mit modernster Technik zu sichern und mit kriminalistischem Know-how aufzubereiten.
Du bist jung oder jung geblieben, hast Köpfchen, bist technisch versiert und willst, dass dein Wissen einen echten Unterschied macht? Dann werde Teil unseres Teams und kämpfe mit uns für Recht und Ordnung in der analogen und digitalen Welt!
Die Beherrschung der deutschen Sprache und gute Kenntnisse der englischen Sprache jeweils in Wort und Schrift setzen wir voraus.
Siehe auch: Gehaltstabelle TV-L
Ein gutes Gefühl: sinnstiftender Job in einer Landespolizeibehörde mit spannenden, vielseitigen und herausfordernden Aufgaben.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen. Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“. Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Weitere Informationen zur Organisation der rheinland-pfälzischen Landespolizei, des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und zu den einzelnen Polizeidienststellen (örtlich zuständigen Dienststellen) findest Du auf unserer Homepage www.polizei.rlp.de.