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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW sucht eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter (w/m/d) in der Stabsstelle Heimat zur Unterstützung des Heimatförderprogramms. Die Position ist unbefristet und gehört zur Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW bzw.
Entgeltgruppe 11 TV-L. Sie arbeiten in Nordrhein-Westfalen, übernehmen Verantwortung in der Haushaltsführung, Fördercontrolling und der Weiterentwicklung relevanter Online-Portale.
Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter (w/m/d)
in der „Stabsstelle Heimat“ im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
(unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt)
(bis Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 TV-L)
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen trägt im Besonderen dazu bei, dass Städte und Gemeinden sich weiterentwickeln und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in unseren 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen auch in der Zukunft gewahrt bleibt und die Digitalisierung zum Wohle der Menschen eingesetzt wird.
Wir unterstützen diejenigen vor Ort, die Heimat in Nordrhein-Westfalen tagtäglich gestalten. Neben dem Gemeindefinanzausgleich und anderer kommunaler Rechtsgrundlagen sind wir für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, die Städtebauförderung und die Erarbeitung einer Digitalagenda und Datenstrategie für Nordrhein-Westfalen zuständig sowie die oberste Bauaufsichts-, Kommunalaufsichts- und Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Die Stabsstelle Heimat ist verantwortlich für die Aufstellung, Bearbeitung und Steuerung des Heimatförderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen. Aufgabenschwerpunkte liegen in der Konzeption, Entwicklung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Vernetzung und Fortbildung von Heimatstifterinnen und -stiftern und der Förderung, Konzeption und Entwicklung von Medien, die geeignet sind, Heimat auf zeitgemäße Weise erlebbar zu machen.
Durch die Stabsstelle Heimat wird seit 2023 das Such- und Antragsportal „Nordrhein-Westfalen-fördert“ entwickelt. Die stetige Weiterentwicklung inklusive der Implementierung eines neuen landesweiten digitalen Steuerungsinstruments mit angepasstem Verfahrensablauf ist Teil des vielfältigen Aufgabenbereichs.
Dabei steuert die Stabsstelle Heimat zudem die Weiterentwicklung des Landesstandards foerderplan.web, die beteiligten Dienstleister und übernimmt die haushalterische Abwicklung. Foerderplan.Web ist das Fachverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen zur Abwicklung von Förderprogrammen, Einzelförderungen und institutionellen Förderungen nach der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen.
oder
ein erfolgreich beendetes Studium (Diplom FH oder Bachelor) mit dem Abschluss Bachelor of Laws oder einer vergleichbaren Fachrichtung
Fragen zum Aufgabenbereich
Herr Fengels
0211/8618-5636
Fragen zum Bewerbungsverfahren
Frau Bleckmann
0211/8618-3118
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet.
Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.