A complete application in a minute
Tailored resume and cover letter, ready to send.
Landkreis Meißen sucht im Kreisbauamt des Landratsamtes Meißen zum 01.01.2027 eine unbefristete Sachbearbeiterin/ einen Sachbearbeiter Bauordnung (w/m/d) mit 39 Wochenstunden, bevorzugt Vollzeit, Arbeitsort Großenhain. Zu den Aufgaben gehören Prüfung bauordnungsrechtlicher Zulässigkeit, Abwicklung von Bauanträgen, Erteilung von Genehmigungen sowie beratende Tätigkeiten im Baurecht.
Wir bieten tarifgebundene Bezahlung nach TVöD-VKA, flexible Arbeitszeiten, Fortbildung, Gesundheitsmanagement,
Kenn-Nr.: Ö/053-2026
Im Kreisbauamt des Landratsamtes Meißen ist zum 01.01.2027 folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Bauordnung (w/m/d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich.
Der Arbeitsort ist Großenhain.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie nach individueller Absprache zur alternierenden Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de und der Homepage der Region MEISSNER LAND unter www.meissnerland.com.
Für fachliche Fragen erreichen Sie die Leiterin des Sachgebietes Bauaufsicht Frau Sossdorf unter der Telefonnummer 03521 725-2521.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel Landrat