Hebe dich für diese Rolle von der Masse ab — erstelle in etwa einer Minute einen maßgeschneiderten Lebenslauf und ein Anschreiben.
Freie und Hansestadt Hamburg sucht eine/n Datenschutz-/Informationsfreiheitsbeauftragte/n mit Hochschulabschluss in Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften oder gleichwertiger Qualifikation. Sie bearbeiten Beschwerden, ermitteln Sachverhalte und arbeiten mit europäischen Aufsichtsbehörden.
Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle (2 Jahre) in Entgeltgruppe 11 TV-L; Englischkenntnisse B2 sind gefordert; idealerweise Erfahrung im Datenschutzrecht.
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Als Datenschutzaufsichtsbehörde für alle Unternehmen und Behörden in Hamburg setzen wir die Vorgaben der DSGVO sowie anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften durch – beratend, warnend, aber wo nötig auch mit Sanktionen. Zugleich unterstützen wir Bürger:innen dabei, ihre berechtigten Ansprüche auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen. In einer Welt, die zunehmend von Daten geprägt ist, gestalten wir die digitale Zukunft aktiv mit und sehen uns als wichtiges Korrektiv gegen unkontrollierte Datenmacht.
In der Medienstadt Hamburg beaufsichtigen wir ein weites Spektrum vom Startup bis zu großen Medienhäusern und global aufgestellten Plattformanbietern. Zu dem abwechslungsreichen Arbeitsalltag im Fachbereich "Europa und soziale Netzwerke" gehören die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Verfahren, ein enger Austausch mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden sowie das Hinwirken auf ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau. Wir arbeiten am Puls der neuesten Entwicklungen in den Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich der künstlichen Intelligenz. Nutzen Sie die Chance, unser Team aus Jurist:innen bei diesen spannenden Aufgaben zu unterstützen.
Hier sind weitere Informationen über uns und über die Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihr Profil
ErforderlichHinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
Hinweis für Bewerbende, die bereits unbefristet bei der FHH arbeiten: Bei Besetzung der Stelle im Rahmen Ihres bestehenden Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnisses bei der FHH werden Sie von Ihrer Dienststelle in die neue Funktion abgeordnet. Hierfür ist die Zustimmung Ihrer Dienststelle erforderlich. Eine Beförderung bzw. tarifliche Höhergruppierung ist nicht möglich, aber es kann ggf. eine Zulage gezahlt werden.
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.