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Eine Umweltbehörde in Sachsen sucht einen Sachbearbeiter zur Unterstützung im Strahlenschutz. Die Position ist vorerst befristet für 2 Jahre in Dresden. Sie erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem relevanten Bereich und aktive Sprachkenntnisse in Deutsch auf C1-Niveau. Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice-Optionen sind vorhanden.
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Qualifikationsebene: Bachelor, Diplom (FH/BA) und vergleichbar
Dienstort: 01326 Dresden
Anstellungsverhältnis: befristet
Bewerbungsfrist: 21.11.2025
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Personalreferat, Kennziffer: 67/2025
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Kennziffer: 67/2025
Ort: 01326 Dresden-Pillnitz
Bewerbungsfrist: 21.11.2025
Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sie kennen uns noch nicht? Wir sind die für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Geologie und die Entwicklung des ländlichen Raums zuständige Fachbehörde in Sachsen. In diesen Bereichen nehmen wir insbesondere gemeinnützige Aufgaben der Beratung, angewandten Forschung, Förderung und Kontrolle wahr.
Das Referat 53 ist zuständig für den Vollzug des Atom- und Strahlenschutzrechts in verschiedenen Bereichen der geplanten Expositionssituationen. Wir genehmigen und beaufsichtigen in ganz Sachsen z. B. nuklearmedizinische oder strahlentherapeutische Einrichtungen, Teilchenbeschleuniger, Radionuklidlabore für Forschung und Entwicklung oder industrielle Anwendungen ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe.
Wir freuen uns auf Unterstützung beim Vollzug des Strahlenschutzrechts in folgenden Aufgaben:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Lebenslauf, Studienabschluss*) unter der Kennziffer 67/2025 als PDF‑Datei per E‑Mail an bewerbungen@lfulg.sachsen.de. Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF‑Datei (max. 10 MB) zusammen. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Dunger, Telefon 0351 26121206, zur Verfügung.
Aufgrund der mit dem Aufgabengebiet verbundenen Tätigkeiten ist die Stelle je nach Art und Schwere der Behinderung nicht uneingeschränkt für Schwerbehinderte geeignet. Die Tätigkeit erfordert bei Vor‑Ort‑Terminen das Zurücklegen erheblicher Wegstrecken zu Fuß auf unbefestigten Geländeabschnitten, die Begehung industrieller Anlagen sowie die eigenständige Bedienung der Messtechnik. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 Teilzeit‑ und Befristungsgesetz beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen oder bereits gestanden haben, nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
*Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten.