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Der Landkreis Merzig-Wadern sucht sachbearbeitende Unterstützung (m/w/d) für die Verwaltung im Kreisjugendamt. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen; das Bruttoentgelt richtet sich nach Entgeltgruppe 9c TVöD und der Stufe.
Zu Ihren Aufgaben gehören die Unterstützung der Abteilungsleitungen, die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren sowie die Mitarbeit bei Beschlussvorlagen, der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit externen Behörden.
Der Landkreis Merzig-Wadern liegt im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Luxemburg, im Herzen Europas und wird aufgrund seiner vielen Grünflächen und ausgedehnten Wälder auch der Grüne Kreis genannt.
Die Kreisverwaltung des Landkreis Merzig-Wadern ist für mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner ein moderner und serviceorientierter Dienstleister und bietet ihren rund 500 Beschäftigten vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten, sichere Zukunftsperspektiven und abwechslungsreiche Einsatzfelder. Chancengerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie Fort- und Weiterbildung spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Die Kreisverwaltung des Landkreis Merzig-Wadern stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die Verwaltung im Kreisjugendamt ein. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Das monatliche Bruttoentgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 9c TVöD. Das Einstiegsentgelt bei Vollzeitbeschäftigung liegt – abhängig von den einschlägigen beruflichen Vorerfahrungen – derzeit zwischen 4.010,72 € (Stufe 1) und 4.594,76 € (Stufe 3) brutto/Monat. Weitere Stufen, bis zur Stufe 6, werden nach einer tariflich festgelegten Stufenlaufzeit erreicht.
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen daher ausdrücklich alle Bewerbungen - unabhängig von Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, sexuellen und geschlechtlichen Identität, Weltanschauung, Behinderung, Alter und Religion.
Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe werden Frauen bei gleicher Eignung und Qualifikation in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderten Menschen bzw. ihnen Gleichstellten wird im Rahmen der gesetzlichen Maßgaben bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
bis zum 15.11.2026