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Der Landkreis Merzig-Wadern sucht eine Fach- oder Führungskraft für die Untere Bauaufsichtsbehörde. Sie verantworten Dienstaufsicht, Organisation, Personaleinsatz und die fachliche Leitung der Behörde in Vollzeit.
Wünschenswert sind umfassende Kenntnisse im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht sowie Führungserfahrung. Eine tarifgerechte Eingruppierung nach EG 12 TVöD ist vorgesehen; flexible Arbeitszeiten und weitere Benefits runden das Profil ab.
Der Landkreis Merzig-Wadern liegt im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Luxemburg, im Herzen Europas und wird aufgrund seiner vielen Grünflächen und ausgedehnten Wälder auch der Grüne Kreis genannt.
Die Kreisverwaltung des Landkreis Merzig-Wadern ist für mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner ein moderner und serviceorientierter Dienstleister und bietet ihren rund 500 Beschäftigten vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten, sichere Zukunftsperspektiven und abwechslungsreiche Einsatzfelder. Chancengerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie Fort- und Weiterbildung spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 13 bewertet. Bei Besetzung mit einem Beschäftigten (m/w/d) erfolgt die Eingruppierung vorbehaltlich einer durchzuführenden Stellenbewertung nach EG 12 TVöD.
Das Einstiegsentgelt bei Vollzeitbeschäftigung liegt in EG 12 TVöD - abhängig von den einschlägigen beruflichen Vorerfahrungen - derzeit zwischen 4.415,70 € (Stufe 1) und 5.359,50 € (Stufe 3) brutto/Monat. Weitere Stufen, bis zur Stufe 6, werden nach einer tariflich festgelegten Stufenlaufzeit erreicht.
Für Beamte erfolgt die Zuordnung der Erfahrungsstufe nach den beamtenrechtlichen Vorgaben.
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen daher ausdrücklich alle Bewerbungen - unabhängig von Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, sexuellen und geschlechtlichen Identität, Weltanschauung, Behinderung, Alter und Religion.
Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe werden Frauen bei gleicher Eignung und Qualifikation in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderten Menschen bzw. ihnen Gleichstellten wird im Rahmen der gesetzlichen Maßgaben bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.