Eine vollständige Bewerbung in einer Minute — Lebenslauf und Anschreiben, maßgeschneidert und versandbereit.
Stadt Jüchen sucht eine/n Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich Wohngeld zur Verstärkung des Sozialamts. Sie bearbeiten Wohngeldanträge, prüfen Anspruchsvoraussetzungen und erlassen Bescheide, beraten Bürgerinnen und Bürger kompetent.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit flexibler Arbeitszeit, mobiler Arbeit sowie attraktiven Zuschnitten nach NRW bzw. TVöD-VKA. Bewerbungen werden bevorzugt berücksichtigt, wenn sie fachlich passen.
Wir, die Stadtverwaltung Jüchen und unsere 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in einer lebenswerten, abwechslungsreichen und ländlich geprägten Kleinstadt im Rhein-Kreis Neuss wohnen.
Das Sozialamt der Stadt Jüchen erbringt eine Vielzahl sozialer Leistungen. Dazu zählen sowohl wirtschaftliche Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), als auch beratende und unterstützende, aktivierende Hilfe insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Menschen.
Das Sozialamt der Stadt Jüchen sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich Wohngeld!
Als Sachbearbeiter/in im Bereich der Leistungsgewährung Wohngeld sind Sie für die rechtssichere Bearbeitung von Wohngeldanträgen verantwortlich. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
Haben Sie fachliche Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
Frau Daniela Mertiens
Leiterin des Sozialamtes
02165 915 5000
Haben Sie Fragen zur Stellenausschreibung? Wenden Sie sich gerne an:
Frau Stefanie Fleer
Sachbearbeiterin Personal
02165 915 1003
Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Auf die Möglichkeit der Besetzung der Stelle in Teilzeit wird hingewiesen. Dabei sollte eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet sein. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit erfolgt unter Berücksichtigung dienstlicher Belange. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter Personen gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht und werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit gesetzlich zulässig.