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Eine öffentliche Verwaltungsbehörde in Nordrhein-Westfalen sucht eine/n Mitarbeiter/in für die Gewährung von Hilfen zur Pflege und Durchsetzung von Ansprüchen der Heimbewohner. Die ideale Kandidatin oder der ideale Kandidat hat Erfahrung in der Verwaltung, Beratungsfähigkeiten und ein solides Verständnis für rechtliche Grundlagen. Teilzeitbeschäftigung ist möglich und die Arbeitsbedingungen bieten Flexibilität sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Personen mit
Diese Ausschreibung wird für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geöffnet, die innerhalb dieses Kalenderjahres den Verwaltungslehrgang II abschließen bzw. die Laufbahnprüfung ablegen.
Können Sie Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden?
Es wird erwartet, dass Sie die Übersicht über Informations- und Datenvielfalt auf der Stelle und der damit verbundenen Aufgaben behalten. Dazu gehören, neben den durch die antragstellenden Einrichtungen gemachten und zu prüfenden Angaben und Unterlagen, insbesondere die verschiedenen Grundlagen und Verordnungen des Landesgesetzgebers.
Sie legen viel Wert auf einen aufmerksamen Umgang mit Bürgern und einer optimalen Beratung und Unterstützung?
Wenn Sie sich gerne um die Angelegenheiten der antragstellenden Pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehörige kümmern möchten, Sie geduldig auf Fragen eingehen wollen und Freude am Umgang mit Menschen haben, würden Sie gut auf diese Stelle passen.
Zeichnen Sie sich durch eine sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise aus?
Bei der Stelle ist es wichtig, gründlich und sorgfältig zu arbeiten. Dies zeigt sich insbesondere bei der korrekten Berechnung und der fristgerechten Auszahlung der Sozialhilfeaufwendungen sowie der Zahlungen auf Basis der anderen einschlägigen Rechtsgrundlagen in erheblicher Höhe.
In der Stelle ist Teilzeitbeschäftigung möglich. Aufgrund der räumlichen Verhältnisse müssten sich Teilzeitkräfte mit entsprechenden Arbeitszeitmodellen einen Arbeitsplatz teilen.
Es ist geplant, ein ausführliches Vorstellungsgespräch zu führen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind ebenfalls erwünscht.
Wir bitten Sie, vor einer Bewerbung die Möglichkeit eines Informationsgespräches wahrzunehmen.