Eine komplette Bewerbung in einer Minute — maßgeschneiderter Lebenslauf und Anschreiben, versandbereit.
Stadt Jüchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in für das Ordnungsamt (w/m/d). Die Stelle ist unbefristet in Vollzeit zu besetzen und bietet eine faire Vergütung nach den Bestimmungen der Beamten für das Land NRW bzw. TVöD-VKA.
Zu den Vorteilen zählen eine betriebliche Altersversorgung, Jahressonderzahlung, Fortbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten.
Wir, die Stadtverwaltung Jüchen und unsere rund 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in einer lebenswerten, abwechslungsreichen und ländlich geprägten Kleinstadt im Rhein-Kreis Neuss wohnen.
Einen großen Beitrag zum alltäglichen, städtischen Miteinander liefert unser Ordnungsamt. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung steht hier an oberster Stelle. Zudem werden die Bürger der Stadt Jüchen hier direkt über das Bürgerbüro betreut, alle Personenstandsangelegenheiten über das Standesamt abgewickelt und unsere städtischen Friedhöfe betreut. Ebenso sind dem Ordnungsamt die Feuerwehr und die Verkehrslenkung zugeordnet.
Die Stadt Jüchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in für das Ordnungsamt (w/m/d)!
Haben Sie fachliche Fragen? Wenden Sie sich gerne an: Herr Ingo Breuch Leiter des Ordnungsamtes karriere@juechen.de 02165 915 3200
Haben Sie Fragen zur Stellenausschreibung? Wenden Sie sich gerne an: Frau Stefanie Fleer Sachbearbeiterin Personal karriere@juechen.de 02165 915 1003
Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Auf die Möglichkeit der Besetzung der Stelle in Teilzeit wird hingewiesen. Dabei sollte eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet sein. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit erfolgt unter Berücksichtigung dienstlicher Belange. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter Personen gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht und werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit gesetzlich zulässig.