Hebe dich für diese Rolle von der Masse ab — erstelle in etwa einer Minute einen maßgeschneiderten Lebenslauf und ein Anschreiben.
Stadt Jüchen sucht eine/n Sachbearbeiter/in für das Ordnungsamt (w/m/d) in Vollzeit. Sie bearbeiten Ordnungsverfügungen, führen Gefahrenabwehrmaßnahmen durch und erstellen Verordnungen im Ordnungsamt.
Zusammenarbeit mit der Polizei, Planung von Großschadensereignissen und Koordination im SAE gehören zu Ihren Aufgaben. Sie bringen eine Befähigung für die Laufbahngruppe 2 oder Verwaltungslehrgang II mit, zeigen hohe Motivation, Flexibilität und Selbstständigkeit.
Wir, die Stadtverwaltung Jüchen und unsere rund 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in einer lebenswerten, abwechslungsreichen und ländlich geprägten Kleinstadt im Rhein-Kreis Neuss wohnen.
Einen großen Beitrag zum alltäglichen, städtischen Miteinander liefert unser Ordnungsamt.
Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung steht hier an oberster Stelle. Zudem
werden die Bürger der Stadt Jüchen hier direkt über das Bürgerbüro betreut, alle
Personenstandsangelegenheiten über das Standesamt abgewickelt und unsere städtischen
Friedhöfe betreut. Ebenso sind dem Ordnungsamt die Feuerwehr und die Verkehrslenkung zugeordnet.
Die Stadt Jüchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/infür das Ordnungsamt (w/m/d)!
Bei erfolgreicher Bewährung und bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Eignung, frühestens nach Abschluss der arbeitsrechtlichen Probezeit bzw. beamtenrechtlichen Erprobungszeit, besteht die Möglichkeit der Übertragung der stellvertretenden Amtsleitung.
Haben Sie fachliche Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
Herr Ingo Breuch
Leiter des Ordnungsamtes
02165 915 3200
Haben Sie Fragen zur Stellenausschreibung? Wenden Sie sich gerne an:
Frau Stefanie Fleer
Sachbearbeitung Personal
02165 915 1003
Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Auf die Möglichkeit der Besetzung der Stelle in Teilzeit wird hingewiesen. Dabei sollte eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet sein. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit erfolgt unter Berücksichtigung dienstlicher Belange. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter Personen gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht und werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit gesetzlich zulässig.