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HTWK Leipzig sucht eine Professorin/ einen Professor W2 im Stahlbau des Bauingenieurwesens mit Verantwortung für Lehre, Forschung und Abschlussarbeiten. Die Stelle setzt Promotion, pädagogische Eignung und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung voraus.
Zu den Aufgaben gehören die Integration in das digitale Planen und Bauen, Lehre in englischer Sprache zur Internationalisierung, Drittmittelakquise sowie die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung.
Die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig) ist eine der führenden Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Deutschland. Mit einer Vielzahl an innovativen Studiengängen, interdisziplinären Forschungsprojekten und einer starken Vernetzung in die regionale Wirtschaft und Gesellschaft bieten wir eine lebendige akademische Umgebung.
Zu vertreten ist das Lehr- und Forschungsgebiet Stahlbau im gesamten Umfang in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Bauingenieurwesens sowie des Wirtschaftsingenieurwesens Bauwesen mit den Schwerpunkten:
mit den dazugehörigen Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen.
Die Setzung eigener Schwerpunkte z. B. zu Themen der Schweißtechnik oder zu Stahlbau im Bestand wird erwartet.
Die Tätigkeit beinhaltet außerdem die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie die Betreuung von Abschlussarbeiten, Praktika, Exkursionen und studentischen Projekten.
Zu den Aufgaben der Professur gehören weiterhin:
Sie erfüllen die Einstellungs- und Eignungsvoraussetzungen nach § 59 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG). Dazu zählen:
In den genannten Lehrgebieten sind fundierte theoretische Kenntnisse und relevante berufspraktische Erfahrungen im konstruktiven Ingenieurbau erforderlich. Von Ihnen wird ein großes persönliches Engagement bei der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten auf einem für den Studienerfolg besonders wichtige Lehrgebiet erwartet. Außerdem wird ein starkes Engagement in der Forschung sowie bei der Einwerbung von Drittmitteln vorausgesetzt.
Sie müssen in der Lage sein, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache durchzuführen, um die Internationalisierung der Hochschule zu unterstützen.
Sie müssen darüber hinaus bereit und in der Lage sein, die weiteren in § 69 SächsHSG aufgeführten Pflichten wahrzunehmen.
Die Einstellung erfolgt im Angestelltenverhältnis. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist möglich. Die Professur ist in Vollzeit zu besetzen.
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Wissenschaft und Lehre an. Qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!