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Musikhochschule Lübeck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professorin bzw. einen Professor W 2 (m/w/d) für Gesang.
Die Stelle umfasst eine Lehrverpflichtung von 18 Semesterwochenstunden und ist befristet auf zwei Jahre; eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis wird angestrebt. Gesucht wird eine pädagogisch erfahrene Künstlerpersönlichkeit mit künstlerischer Basisausbildung, die auch organisatorisch mitgestaltet, Studierende berät und sich in die Hochschulverwaltung einbringt.
An der Musikhochschule Lübeck ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur W 2 (m/w/d) für Gesang zu besetzen. Die Stelle umfasst eine Lehrverpflichtung von 18 Semesterwochenstunden gemäß der Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen. Im Falle einer Erstberufung soll die Stelle zunächst in einem auf zwei Jahre befristeten Dienstverhältnis (zur Bewährung) besetzt werden. Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird angestrebt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in § 61 Abs. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes (HSG) genannten Voraussetzungen erfüllen.
W2
Vollzeit
Befristet auf zwei Jahre
nächstmöglicher Zeitpunkt
Die Musikhochschule Lübeck sucht eine pädagogisch erfahrene und gestaltungsfreudige Künstlerpersönlichkeit, die sich einer technischen wie musikalischen Basisausbildung ebenso verpflichtet fühlt wie einem hohen künstlerischen Anspruch bei gleichzeitiger Offenheit für die heutigen vielseitigen Berufsanforderungen. Erwünscht ist eine integrations- und teamfähige Persönlichkeit, die mit dem Kollegium kommuniziert, Studierende verantwortungsbewusst berät und sich in die akademische Selbstverwaltung der Hochschule einbringt. Ein bewusster Umgang mit Fragen von Nähe und Distanz in Lehr- und Lernprozessen wird vorausgesetzt.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der Professorinnen zu erhöhen. Wir fordern deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben und weisen darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; §§ 26 und 32 BDSG). Sollte das Bewerbungsverfahren nicht zu Ihrer Einstellung führen, werden wir Ihre Bewerberdaten regulär löschen und vernichten, sobald nach erfolgter endgültiger Absage durch Sie oder durch die MHL eine Frist von sechs Monaten verstrichen ist (vgl. Artikel 17 DSGVO; § 35 BDSG).
Präsident der Musikhochschule Lübeck
Große Petersgrube 21 – 23552 Lübeck
Fragen?
Erste Ansprechperson:
Vizepräsident Studium und Lehre
Martin Hundelt Vize-Lehre@mh-luebeck.de