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Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden sucht zum Wintersemester 2027/2028 eine Professur für Horn (W2, 50%). Amtsumfang entspricht 10 SWS pro Woche bei künstlerischer Professur.
Sie lehren das Horn in allen künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen, unterrichten Kammermusik und tragen Mitverantwortung für Organisation und Weiterentwicklung der Fachrichtung Horn sowie der Blasinstrumente & Schlagwerk.
Exzellenz. Innovation. Gemeinschaft. – Dafür steht die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden. Knapp 1300 Personen aus mehr als 60 Ländern – ca. 750 Studierende, 150 Schülerinnen und Schüler des Sächsischen Landesgymnasiums für Musik sowie 400 Mitarbeitende – engagieren sich gemeinsam in einem inspirierenden Miteinander auf einem modernen Campus für die Tradition und Zukunft der Musik sowie einen gelebten Austausch zwischen Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft. Auf diese Weise wirkt die HfM Dresden als eine der international herausragenden Musikhochschulen nachhaltig in die Region und in die Welt.
An der HfM Dresden ist zum Wintersemester 2027/2028 in der Fakultät I eine Professur für Horn (Besoldungsgruppe: W2, Stellenumfang: 50 %) zu besetzen.
Die Lehrverpflichtung entsprechend dem aktuellen Forschungs- und Entwicklungsstand ergibt sich aus § 4 (4) HSDAVO und beträgt bei einer künstlerischen Professur (50 %) in der Regel 10 Semesterwochenstunden.
Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 SächsHSG. Die Berufungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 59 SächsHSG. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich aktiv in der Selbstverwaltung und den Gremien der Hochschule zu engagieren.
Unterrichtssprache an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist Deutsch. Von internationalen Bewerbenden ist ein angemessenes Sprachniveau (B2) bis spätestens 1,5 Jahre nach Dienstantritt nachzuweisen.
Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG).
Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Für Fragen und Unterstützung hinsichtlich der Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät I Prof.in Anja Greve unter gleichstellung.fk1@mailbox.hfmdd.de zur Verfügung.
Die Hearings sind für den 28./29.01.2027 geplant.
Für fachliche Nachfragen steht Ihnen der Vorsitzende der Berufungskommission Prof. Valtteri Rauhalammi (valtteri.rauhalammi@mailbox.hfmdd.de) zur Verfügung.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).