A complete application in a minute
Tailored resume and cover letter, ready to send.
Landkreis Osnabrück sucht eine/n Probennehmer/in (w/m/d) zur Überwachung der Trinkwasser- und Badegewässerqualität. Sie entnehmen Proben, bearbeiten Befunde und leiten Maßnahmen ein, um Prävention und Sicherheit zu gewährleisten.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in Wasserwirtschaft oder Umwelttechnologie; Führerschein Klasse B und Bereitschaft zu Dienstreisen im Kreisgebiet. Selbstständige und teamorientierte Arbeitsweise wird erwartet, ebenso wie Einsatzbereitschaft und gute
#LOSLEGEN
Sauberes Trinkwasser und sichere Badegewässer – das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis engagierter Arbeit wie Ihrer. Als Probenehmer/in tragen Sie aktiv zur Prävention und zur Sicherheit in der Region bei. Werden Sie Teil unseres engagierten Teams und gestalten Sie den öffentlichen Gesundheitsschutz mit.
Entnahme von Trink- und Badewasserproben; Bearbeitung der Befunde, Einleitung notwendiger Maßnahmen.
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft – Wasserwirtschaft oder als Umwelttechnologe/-technologin Wasserversorgung oder eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum umweltschutztechnischen Assistentin/Assistenten.
Zudem muss für eine Tätigkeit im Gesundheitsdienst eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.
Der Landkreis Osnabrück ist zertifiziert als familienfreundlicher Arbeitgeber durch das Familienbündnis Region Osnabrück.
Sie übernehmen eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten, kollegialen und professionellen Team im Rahmen eines bis zum 30.11.2027 befristeten Arbeitsverhältnisses nach bis zu Entgeltgruppe 5 TVöD mit 30 Tagen Jahresurlaub einer Jahressonderzahlung sowie der Option auf eine zusätzliche, einmal jährliche leistungsorientierte Bezahlung.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) befristete Stelle. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Personen, die kein Beschäftigungsverhältnis mit dem Landkreis Osnabrück haben oder hatten (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG).
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen von allen Menschen unabhängig ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.