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Der Landkreis Osnabrück sucht eine/n Ingenieur/in Landespflege (w/m/d). Sie prüfen, beraten und gestalten planerisch Naturschutzmaßnahmen, arbeiten an Landschaftsplanung, Biotop- und Artenschutz und sichern den Naturhaushalt der Region.
In Teilzeit (19,5 Std./Woche) befristet bis 30.09.2028, Entgeltgruppe 11 TVöD, mit bis zu 30 Tagen Urlaub, Jahressonderzahlung und weitere Zusatzleistungen. Führerschein Klasse B erforderlich; Dienstort Osnabrück; fort- und weiterbildungen sowie flexible
Sie prüfen, beraten und gestalten - mit Ihrem Fachwissen begleiten Sie Planungsverfahren verlässlich, unterstützen Gemeinden wirksam und bringen Naturschutzmaßnahmen konkret in die Fläche. Dabei setzen Sie sich aktiv mit Landschaftsplanung, Biotop- und Artenschutz sowie ökologischen Ausgleichsmaßnahmen auseinander und tragen dazu bei, den Naturhaushalt der Region langfristig zu sichern. Sie analysieren ökologische Zusammenhänge und beraten vor Ort. Ihr Einsatz trägt dazu bei, die natürlichen Ressourcen des Landkreises zu schützen und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.
Sie verfügen über ein mit einem Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Fachrichtung Landespflege/Landschaftsplanung, Naturschutz, Landschaftsökologie bzw. Umweltwissenschaften.
Für diese Stelle ist ein Führerschein der Klasse B erforderlich. Die Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Fahrten im gesamten Landkreis Osnabrück wird vorausgesetzt. Der Dienstort ist Osnabrück.
Der Landkreis Osnabrück ist zertifiziert als familienfreundlicher Arbeitgeber durch das Familienbündnis Region Osnabrück.
Sie übernehmen eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten, kollegialen und professionellen Team im Rahmen eines
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden. Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) befristete Stelle. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Personen, die kein Beschäftigungsverhältnis mit dem Landkreis Osnabrück haben oder hatten (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG).
Für inhaltliche Fragen zur Stelle steht Ihnen Herr Fuchs (Abteilungsleiter, FD 7.2) unter der Telefonnummer 0541 501-4622 gerne zur Verfügung.
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen von allen Menschen unabhängig ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.
Mehr über uns als Arbeitgeber erfahren Sie unter https://www.lkos.de/karriere.