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Die AWO Kreisverband Hof Stadt und Land e.V. sucht eine erfahrene Einrichtungsleitung im Pflegebereich zur fachlichen Führung des Wohnbereichs.
Sie koordinieren Personal- und Dienstpläne, sichern Pflegequalität sowie Dokumentation und Hygienestandards. Sie arbeiten eng mit Angehörigen, Ärzten und dem therapeutischen Team zusammen, übernehmen Verantwortung und fördern Ihr Team durch klare, wertschätzende Kommunikation.
Mehr als ein Job. Eine Aufgabe mit Sinn. Du willst nicht einfach nur arbeiten, sondern etwas bewegen? Du suchst ein Team, das zusammenhält, einen Arbeitgeber mit Haltung und einen Job, der zu deinem Leben passt? Dann bist du bei der AWO Hof genau richtig. Bei uns treffen Herz und Fachlichkeit, Tradition und Innovation, Vielfalt und Teamgeist aufeinander. Rund 300 Mitarbeiter*innen setzen sich gemeinsam dafür ein, Menschen zu begleiten, zu unterstützen und ihnen ein gutes Stück Lebensqualität zu schenken. Und das in ganz unterschiedlichen Bereichen: Wohn- & Pflegeheim Haus Kamilla und Michaelishof Tagespflege in Lichtenberg Kinderhort Sozialstation für die häusliche Pflege Betreutes Wohnen in Hof Verwaltung in unserer Geschäftsttelle
Was uns verbindet? Unsere Werte. Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz sind für uns keine Floskeln – sie sind die Grundlage unseres täglichen Handelns. Wir arbeiten multiprofessionell, interkulturell, innovativ und nachhaltig. Vor allem aber arbeiten wir miteinander. Denn wir glauben: Gute Arbeit entsteht dort, wo Menschen sich gegenseitig unterstützen, ihre Ideen einbringen können und gerne Teil eines Teams sind.
Sie haben noch keine Leitungsqualifikation oder -erfahrung? Kein Problem. Wichtig ist, dass Sie Pflegefachkraft sind und Verantwortung übernehmen möchten.
LENA SCHÖRNEREinrichtungsleitung E-Mail: l.schoerner@awo-hof.de
Telefon: 09281 78910
Hinweis zu Bewerbungskosten und Reisekosten Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten, insbesondere für die Erstellung und Einreichung der Bewerbungsunterlagen sowie Reise- und Fahrtkosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen, von uns nicht übernommen oder erstattet werden. Dies gilt auch im Falle einer ausdrücklichen Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, sofern eine Kostenübernahme nicht vorab ausdrücklich in Textform zugesagt wurde.