
Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Eine große Gesundheitseinrichtung in Münster sucht eine/n Mitarbeiter/in im Personalservice. In dieser Rolle unterstützen Sie ein Team und kümmern sich um komplexe Personalthemen, die Beratung von Führungskräften sowie die Gehaltsabrechnung über SAP HCM. Ideale Bewerber/-innen haben ein abgeschlossenes Studium oder eine entsprechende Ausbildung und bringen Erfahrung in der Entgeltabrechnung mit. Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice-Möglichkeiten werden angeboten.
Kennziffer: 11304
Unbefristet | In Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Abteilung Personalservice
Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine Fachkompetenz in der Abteilung Personalservice – am besten mit Dir!
Innerhalb unserer Abteilung Personalservice kümmern wir uns um die mehr als 11.000 Mitarbeitenden des UKM und unserer Tochtergesellschaften. Wenn Dir Personalarbeit am Herzen liegt, Du Lust auf digitales Arbeiten hast und Teil eines kompetenten Personal-Teams werden möchtest, dann sollten wir uns unbedingt kennenlernen!
Rückfragen an: Teamleitung, Christopher Pruska, 0251 83‑54242
Das Universitätsklinikum Münster arbeitet bereits mit ausgewählten Personaldienstleistern auf Basis von Rahmenverträgen zusammen. Bitte sehen Sie daher von Initiativangeboten ab. Informationen zu künftigen Ausschreibungsverfahren finden Sie auf der Vergabeplattform NRW.
Universitätsklinikum Münster
Albert‑Schweitzer‑Campus 1 | 48149 Münster | www.ukm.de
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.