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Die Lebenshilfe Gießen e.V. sucht zum 01.01.2027 eine pädagogische Fachkraft (w/m/d) in Teilzeit (19,5 Std./Woche) unbefristet in Gießen.
Sie unterstützen Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen Beeinträchtigungen, fördern deren Alltagskompetenz und beteiligen sich an der Einführung von Soziotherapie im Portfolio. Zusammenarbeit mit dem Team und regelmäßige Fortbildungen sind vorgesehen.
Für unser Projekt „Brücken bauen“ in Gießen suchen wir zum 01.01.2027:
Pädagogische Fachkraft (w/m/d)
in Teilzeit für 19,5 Std. wöchentlich, unbefristet
Die Lebenshilfe Gießen e.V. engagiert sich seit über 60 Jahren für Menschen mit und ohne Behinderung und zählt mit rund 1.900 Mitarbeitenden und über 70 Einrichtungen in Stadt und Landkreis Gießen zu den großen sozialen Trägern in der Region. Für unser neues Projekt „Brücken bauen“ im Bereich „Beraten & Unterstützen“ suchen wir eine pädagogische Fachkraft, die Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder geistigen Beeinträchtigungen dabei unterstützt, wieder mehr am Leben teilzuhaben, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und Therapieangebote wahrzunehmen. Ein Bestandteil des Angebotes soll auch die Erprobung und Etablierung von Soziotherapie im Portfolio der Lebenshilfe Gießen e. V. sein. Das klingt interessant? Werden Sie Teil des Teams der Lebenshilfe Gießen e. V. und bauen Sie gemeinsam mit uns Brücken zwischen individueller Lebensrealität unserer Klient*innen und dem bestehenden Hilfe- und Versorgungssystem. Wir freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt.
Für telefonische Rückfragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an:
Bereichsleitung Beraten und Unterstützen
Ehrenamtliches Engagement in Hilfsorganisationen wie Feuerwehr oder Rettungsdienst wird in unserem Betrieb gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.