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Lebenshilfe Gießen e.V. sucht in Langgöns eine/n Heilerziehungspfleger/in bzw. Erzieher/in (w/m/d) in Teilzeit für 25–30 Std./Woche, unbefristet.
Die Einrichtung bietet Unterstützung im Wohnumfeld, hauswirtschaftliche Begleitung und individuelle Förderung der Bewohner. Sie arbeiten in einem engagierten Team mit Fortbildungs- und Gesundheitsangeboten sowie Jobrad-Leasing. Zu Ihren Aufgaben gehören Begleitung und Versorgung der Bewohner, Reflexion der gemeinsamen Arbeit im Team sowie
Für unsere Wohnstätte in Langgöns suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
In Teilzeit für 25-30 Std. wöchentlich, unbefristet
Die Lebenshilfe Gießen e.V. engagiert sich seit über 60 Jahren für Menschen mit und ohne Behinderung und zählt mit rund 1.800 Mitarbeitenden und über 70 Einrichtungen in Stadt und Landkreis Gießen zu den großen sozialen Trägern in der Region. Im Bereich Wohnen begleiten wir Menschen in verschiedenen Wohnformen – von besonderen Wohnstätten bis hin zum ambulant begleiteten Wohnen – auf ihrem Weg zu mehr Selbstbestimmung, Sicherheit und Lebensqualität. Bei uns erwartet Sie ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, ein engagiertes Team und die Möglichkeit, Ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen in einem sinnstiftenden Beruf einzubringen. Die Wohnstätte Langgöns bietet insgesamt 18 Menschen mit Behinderung. aufgeteilt in drei Wohngruppen, ein Zuhause. Werden Sie Teil unseres Wohnbereichs – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Sie bringen mit:
Zu Ihren Aufgaben gehören:
Wir bieten Ihnen:
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt.
Für telefonische Rückfragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an:
Frau Janes Sittner
Wohnstätten Leitung
Ehrenamtliches Engagement in Hilfsorganisationen wie Feuerwehr oder Rettungsdienst wird in unserem Betrieb gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.