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Arbeitgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Reha-Zentrum Bad Pyrmont Klinik Weser
Beginn ab 01.04.2026
Bad Pyrmont
Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)
unbefristet
Für unser Reha-Zentrum Bad Pyrmont - Klinik Weser - suchen wir eine*n Oberärztin*Oberarzt (m/w/div)
Fachärzt*in für die Orthopädie oder die Physikalische und Rehabilitative Medizin/Orthopädie und Unfallchirurgie
Ort: Bad Pyrmont
Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bewerbungsfrist: 30.04.2026
Ausschreibungsnummer: 17-11-01-2026
Beschäftigung: Vollzeit, unbefristet Teilzeit möglich
Vergütung: Entgeltgruppe II TV DRV-Bund
Die Klinik Weser des Reha-Zentrums Bad Pyrmont ist eine modern ausgestattete, zukunftsorientierte Rehabilitationsklinik für Orthopädie mit 251 Betten. Wir führen Anschlussheilbehandlungen und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen stationär und ganztägig ambulant durch.
Bad Pyrmont liegt im landschaftlich und kulturell reizvollen Weserbergland in der Nähe von Hameln.
Hauptsachbearbeiter (Personal)
Haben Sie Fragen? Dann steht Ihnen unser Ärztlicher Direktor, Herr Dr. med. Wiehe unter der Telefonnummer 05281 / 912 6101 gerne zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie gerne bei Fort- und Weiterbildungen. Außerdem erwartet Sie ein modern eingerichteter Arbeitsplatz, strukturierte Einarbeitungsgrundlagen und ein kompetentes Ärzte‑ und Therapeutenteam für den kollegialen Austausch.
Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz verbunden mit den Vorteilen des öffentlichen Dienstes und eine Vergütung nach dem Tarifvertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund (TV DRV-Bund).
Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.
Veröffentlichungsdatum: Vor 2 Tagen veröffentlicht