Erhalte eine Antwort von diesem Arbeitgeber — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf die Eigenschaften eingehen, die gesucht werden.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sucht befristet eine/n Mitarbeiter/in im Referat I-2 Personal Geschäftsbereich, Dienstrecht. Die Vergütung erfolgt nach TV-L Entgeltgruppe 8 bis zum 17.05.2028.
Abgerundet wird das Profil durch fundierte Verwaltungsausbildung und MS-Office-Kenntnisse. Zu den Aufgaben gehören die Veröffentlichung von Stellenausschreibungen, Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren, sowie die Personalbearbeitung und Mitwirkung in
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Referat I-2 „Personal Geschäftsbereich, Dienstrecht“ befristet eine weitere Mitarbeiterin / einen weiteren Mitarbeiter (w/m/d).
Der Arbeitsvertrag wird gemäß § 30 TV-L, § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bis zum 17.05.2028 zur Vertretung einer Mitarbeiterin in Elternzeit geschlossen.
Unbefristet Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen, die für einen befristeten Zeitraum eine neue berufliche Herausforderung suchen und / oder das Arbeiten in einer obersten Landesbehörde zur Erweiterung ihrer Verwendungsbreite kennenlernen möchten, können für die Dauer der Befristung abgeordnet werden.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 TV-L.
Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen.
In das Auswahlverfahren werden Elemente des "Assessment-Center-Verfahrens" integriert. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen / Bewerber bei einer persönlichen Vorstellung im Rahmen von Arbeitsprobe und Interview in Situationen hineingestellt werden, die im Hinblick auf die zukünftigen Aufgaben charakteristisch sind. Die Bewerberinnen/Bewerber sollen dabei zeigen, wie professionell sie in künftigen Berufssituationen handeln.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.umwelt.nrw.de/datenschutzhinweise-fuer-bewerberinnen-und-bewerber-des-munv.