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Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht einen Mitarbeiter (m/w/d) im Kommunalen Ordnungsdienst für eine Teilzeitstelle mit 20 Stunden pro Woche. Der Aufgabenbereich umfasst die Überwachung der öffentlichen Ordnung und das Ahnden von Ordnungswidrigkeiten. Vorausgesetzt werden eine dreijährige kaufmännische Ausbildung und die Bereitschaft zur Außendiensttätigkeit, auch an Wochenenden. Bewerbungen bis 20. November 2025 sind willkommen.
Die Stadt Bottrop ist eine innovative Großstadt im nördlichen Ruhrgebiet am Rande des Münsterlandes mit hoher Lebensqualität und zahlreichen Freizeit- und Kulturangeboten. Die Stadtverwaltung Bottrop ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, bei dem die Menschen im Mittelpunkt des Handelns stehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen dabei einen besonders hohen Stellenwert.
Rund 2.000 Beschäftigte in mehr als 50 verschiedenen Berufen tragen täglich dazu bei, die Aufgaben des größten Arbeitgebers in Bottrop gewissenhaft und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Dieses Team sucht Verstärkung:
Bei der Stadt Bottrop sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Teilzeitstellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20,00 Stunden zu besetzen:
(EG 6 TVöD-V)
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Bottrop setzt sich für ein sicheres und geordnetes Leben in unserer Stadt ein. Der Einsatz erfolgt dabei im Außendienst und umfasst als Aufgabenbereich vor allen Dingen die Überwachung der öffentlichen Ordnung und das Ahnden von Verstößen gegen diese.
Als Basis dienen dabei gesetzliche Grundlagen, wie z.B. die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bottrop, das Landeshundegesetz NRW, das Ordnungswidrigkeitengesetz oder auch das Landesimmissionsschutzgesetz, in denen ein funktionierendes, öffentliches Leben geregelt ist.
Die neu geschaffenen Stellen sollen ergänzend zu dem bewährten System der uniformierten Doppelstreife des KOD das Stadtgebiet in ziviler Kleidung bestreifen und etwaige Ordnungswidrigkeiten feststellen und ahnden.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20,00 Stunden und wird anhand eines im Voraus bekannten Schichtplans abgeleistet. Die generellen Arbeitszeiten sind wie folgt:
Montags bis freitags:
7:00 – 11:00 Uhr
11:00 – 15:00 Uhr
15:00 – 19:00 Uhr im Zeitraum 01.04. – 30.09. des jeweiligen Jahres
Samstags:
9:00 – 13:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Wünschenswert ist:
· Berufserfahrung im Bereich der Ordnungsverwaltung
Sie möchten gern in Teilzeit arbeiten? Verschiedene Arbeitszeitmodelle sind möglich, gerne besprechen wir individuelle Wünsche.
Die Stadt Bottrop ist bestrebt, die gesellschaftliche Vielfalt widerzuspiegeln. Daher nimmt die Stadt Bottrop Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrem Geschlecht, Ihrer kulturellen oder sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuellen Identität gerne entgegen. Zudem verfolgen wir das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Bottrop. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Bei Fragen zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich bitte im Fachbereich Recht und Ordnung an Frau Woettki, Tel. 02041 70 3436. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen im Fachbereich Personal und Organisation (10/1) Frau Föttinger, Tel. 02041 70 4284 gerne zur Verfügung.
Wenn Sie an der ausgeschriebenen Stelle interessiert sind und das Anforderungsprofil erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis einschließlich 20.11.2025
in elektronischer Form über unser Onlineformular
oder an die
Stadtverwaltung Bottrop
Fachbereich Personal und Organisation (10/1)
Postfach 10 15 54
46215 Bottrop.