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Die Stadt Ulm sucht eine/n Mitarbeiter/in Vermessung / Messgehilfe (m/w/d) in Vollzeit unbefristet. Zu den Aufgaben gehören Vorbereitungen, Vermessungen im Innen- und Außendienst sowie Pflege der Messgeräte. Bereitschaft zur Tätigkeit im Innen- und Außendienst wird erwartet.
Vorkenntnisse in Vermessung sind von Vorteil; eine umfassende Einarbeitung erfolgt im Team. Die Bezahlung erfolgt bis Entgeltgruppe 5 TVöD.
Unsere Stadtverwaltung ist so stark wie die Gesamtheit ihrer Mitarbeiter*innen (m/w/d). Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie Ulm aktiv mit.
Im Sachgebiet Vermessung werden vielfältige vermessungstechnische Aufgaben im Innen- und Außendienst wahrgenommen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Vorbereitung und Durchführung von Vermessungsarbeiten bis zur Pflege und Justierung der eingesetzten Messgeräte. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Mitwirkung bei Gebäudeeinmessungen und weiteren vermessungstechnischen Arbeiten. Vorkenntnisse im Bereich Vermessung sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich; eine umfassende Einarbeitung in das Aufgabengebiet erfolgt durch das Vermessungsteam.
Die Bezahlung erfolgt bis Entgeltgruppe 5 TVöD.
Herr Bernstein, Abteilungsleiter, Tel.: 0731 / 161-6201
Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 05.11.2026 nachmittags statt.
Die Stadt unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Teilzeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihrer Behinderung, Ihres Geschlechts oder Ihrer sexuellen Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Erfahren Sie mehr über Arbeiten und Ausbildung bei der Stadt Ulm unter karriere.ulm.de .
Wir fördern die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter*innen (m/w/d). Daher wird bei dieser Ausschreibung zuerst ein internes Auswahlverfahren durchgeführt. Externe Bewerbungen werden erst nach erfolglosem Abschluss des internen Verfahrens berücksichtigt.