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Eine Bildungseinrichtung in Thüringen sucht zum 01.11.2025 eine*n Mitarbeiter*in für die Personalabteilung in Teilzeit (30 Wochenstunden). Zu den Aufgaben gehören die Betreuung der Mitarbeitenden, Erstellung von Statistiken und Personalkostenabrechnungen sowie die Digitalisierung der Personalabteilung. Vorausgesetzt werden eine kaufmännische Ausbildung, PC-Kenntnisse und Organisationstalent. Flexible Arbeitszeiten und zahlreiche Vorteile werden geboten.
Das Studierendenwerk Thüringen sucht zum 01.11.2025 am Standort Jena: Mitarbeiter*in Personalabteilung (d/m/w) in Teilzeit mit 30 Wochenstunden, zunächst befristet für zwei Jahre.
Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitgeber, dem es nicht ausschließlich um den wirtschaftlichen Erfolg geht, sondern bei dem Sie sich für andere Menschen einsetzen können? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir sind das Studierendenwerk Thüringen und kümmern uns in allen unseren Aufgabengebieten um die Interessen und sozialen Belange der Studierenden.
Das Studierendenwerk Thüringen ist an acht Hochschulstandorten für ca. 46.000 Studierende in Thüringen tätig. Wir vereinen viele Serviceleistungen unter einem Dach: in knapp 30 Mensen und Cafeterien, in mehr als 70 Wohnheimen, zum BAföG, in der Sozial- und Psychosozialberatung sowie in acht Kindertageseinrichtungen sind wir für die Studierenden da.
Gemeinsam mit dem Team der Personalabteilung betreuen Sie rund 650 Mitarbeitende sowie ca. 60 studentische Aushilfen. Im Schwerpunkt unterstützen Sie unsere Personalprozesse und tragen aktiv zur Weiterentwicklung der Personalabteilung bei. Zu Ihren Aufgaben zählt dabei:
Wir möchten Sie insbesondere als Mitarbeiter*in für unser Team gewinnen, wenn Sie:
Das Studierendenwerk Thüringen fördert außerdem aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.
Bitte beachten Sie, dass ein gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland für Nicht-EU-Bürger erforderlich ist. Leider können Bewerbungen ohne gültigen Aufenthaltstitel und ausreichende Deutschkenntnisse nicht berücksichtigt werden.