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Theater Lübeck gGmbH sucht zur Unterstützung des Bühnenmeisterteams eine:n Meister:in (m/w/d) für Veranstaltungstechnik/Bühne. Die Position umfasst die Betreuung des Proben- und Vorstellungsbetriebs, Verantwortung für die technische Vorbereitung und Sicherheit an drei Bühnen in Lübeck.
Sie bringen eine geprüfte Meisterprüfung in Veranstaltungstechnik, Erfahrung in Mehrspartenhaus, Teamführung und Flexibilität auch an Wochenenden mit.
Seit seiner Eröffnung im Jahr 1908 ist das Theater Lübeck mit seiner einzigartigen Jugendstil-Architektur und der hohen künstlerischen Qualität seiner Produktionen ein bedeutender kultureller Anziehungspunkt in der Hansestadt Lübeck, der Region und der Metropolregion Hamburg. Auf seinen drei Bühnen präsentiert das Theater ein vielfältiges Repertoire aus Musiktheater und Schauspiel mit Werken unterschiedlicher Epochen und Kulturkreise. Für seine künstlerische Arbeit wurde das Theater Lübeck bereits vielfach ausgezeichnet.
Das Theater Lübeck sucht zur Unterstützung unseres Bühnenmeisterteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. nach Absprache eine:n Meister:in (m/w/d) für Veranstaltungstechnik / Bühne (durchschn. 39h/Woche)
Die Abteilung Bühnentechnik besteht aus vier Bühnenmeister:innen und 19 Mitarbeitenden. Sie betreuen das Große Haus, die Kammerspiele und diverse andere Proben- und Spielorte in Lübeck. Wir freuen uns auf eine Person, die unsere Beleuchtungsabteilung mit großem Engagement, Kreativität und Freude in ihrem Aufgabengebiet unterstützt.
Das Vertragsverhältnis richtet sich in Absprache nach TVöD oder NV-Bühne SR BT und ist zunächst befristet auf zwei Jahre. Eine langfristige Zusammenarbeit wird angestrebt.
Gerne geben wir auch Meisterberufseinsteiger:innen oder denen, die bereits auf dem Weg zum Abschluss sind, eine Chance.
Wir freuen uns über Bewerbungen aller Nationalitäten, von People of Color sowie von Bewerbenden mit Flucht- oder familiärer Migrationsgeschichte. Ebenso freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden sie vorrangig berücksichtigt.
Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß §15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. Bewerbungskosten (Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten) können leider nicht übernommen werden.