Erhalte eine Antwort von diesem Arbeitgeber — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf die Eigenschaften eingehen, die gesucht werden.
Theater Lübeck gGmbH sucht eine:n Maskenbildner:in (m/w/d) mit abgeschlossener Ausbildung und Kreativität, um die Maskenabteilung in einem vielseitigen Ensemble zu unterstützen. Die Stelle umfasst Werkstatt-, Proben- und Vorstellungsdienste sowie die Herstellung von Perücken und Masken.
Sie arbeiten selbstständig, teamorientiert und flexibel, auch abends, an Wochenenden und Feiertagen; tarifliche Bedingungen nach NV-Bühne gelten.
Seit seiner Eröffnung im Jahr 1908 ist das Theater Lübeck mit seiner einzigartigen Jugendstil-Architektur und der hohen künstlerischen Qualität seiner Produktionen ein bedeutender kultureller Anziehungspunkt in der Hansestadt Lübeck, der Region und der Metropolregion Hamburg. Auf seinen drei Bühnen präsentiert das Theater ein vielfältiges Repertoire aus Musiktheater und Schauspiel mit Werken unterschiedlicher Epochen und Kulturkreise. Für seine künstlerische Arbeit wurde das Theater Lübeck bereits vielfach ausgezeichnet.
Wir freuen uns auf eine Person, die sowohl am Damen- wie am Herrenfach interessiert und motiviert ist, unsere Maskenabteilung mit Engagement, Kreativität und Freude in diesem vielseitigen Aufgabenfeld zu unterstützen.
Das Beschäftigungsverhältnis erfolgt im Rahmen des NV-Bühne, Sonderregelung Bühnentechnik.
Die Höhe der Monatsgage verhandeln Sie entsprechend Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung.
Für Berufseinsteiger:innen beträgt die Monatsgage bei Vollzeit aktuell tariflich € 3.095 brutto.
Personen mit zweijähriger Berufserfahrung erhalten tariflich € 3.310 brutto.
Bei Fachfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Nikolai Meyer (Leitung Maske): 0451 / 7088-180 // maske@theaterluebeck.de
Wir freuen uns über Bewerbungen aller Nationalitäten, von People of Color sowie von Bewerbenden mit Flucht- oder familiärer Migrationsgeschichte. Ebenso freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden sie vorrangig berücksichtigt.
Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß §15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Bewerbungskosten (Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten) können leider nicht übernommen werden.