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Dein Lebenslauf und dein Anschreiben, genau auf das zugeschnitten, was gesucht wird.
Universitätsklinikum Augsburg sucht zur Verstärkung der Radiologie-/Neuroradiologie-Abteilung eine qualifizierte Fachkraft. Teilzeit (19,25 Std./Woche) mit MTR-Anerkennung oder MFA mit Strahlenschutzkenntnissen wird benötigt. Zu den Aufgaben gehören eigenständige radiologische Untersuchungen und eine patientenorientierte Betreuung.
Es wird Wert gelegt auf Sorgfalt, Empathie, Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft zur Weiterentwicklung in einer hochmodernen Abteilung am Medizincampus Süd.
Für unsere Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Neuroradiologie suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet, in Teilzeit (19,25 Std./Woche), einen Medizinischen Technologen (m/w/d) für Radiologie oder Medizinischen Fachangestellten (m/w/d) mit Kenntnissen im Strahlenschutz und Röntgenerfahrung für unsereRadiologie-Abteilung am Medizincampus Süd.
Der Leistungsumfang am Medizincampus-Süd umfasst, neben der Betreuung eines Sonographiearbeitsplatzes und der Organisation von Untersuchungsterminen, einen Computertomographen, einen Buckyarbeitsplatz mit Rasterwandgerät und ein fahrbares Röntgengerät für die Intensivstation. Letztere sind mit einem digitalen Speicherfoliensystem ausgerüstet. Des Weiteren ist ein DVT-Gerät für Spezialaufnahmen im Kopf- und Halsbereich installiert.
Herr Günter Lewentat
Leitender MTR
0821/400-3955
Wir freuen uns auf Sie!
Neben spannenden Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen erwarten Sie im Universitätsklinikum eine Vielzahl an attraktiven Benefits sowie eine Tätigkeit mit Sinn. Nähere Informationen dazu finden Siehier.
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Das Universitätsklinikum Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Universitätsklinikum Augsburg muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.