Mach aus dieser Rolle ein Bewerbungsgespräch — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die darauf ausgerichtet sind, was dieser Arbeitgeber sucht.
Universitätsklinikum Augsburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine medizinische Fachkraft für Radiologie oder einen Medizinischen Technologen (m/w/d) mit Kenntnissen im Strahlenschutz. Die Stelle ist unbefristet und in Teilzeit (19,25 Std./Woche) am Medizincampus Süd zu besetzen.
Sie führen eigenverantwortlich verschiedene radiologische Untersuchungen durch und tragen so zur Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten bei.
Für unsere Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Neuroradiologie suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet, in Teilzeit (19,25Std./Woche), einen Medizinischen Technologen (m/w/d) für Radiologie oder Medizinischen Fachangestellten (m/w/d) mit Kenntnissen im Strahlenschutz und Röntgenerfahrung für unsere Radiologie‑Abteilung am Medizincampus Süd.
Der Leistungsumfang am Medizincampus‑Süd umfasst, neben der Betreuung eines Sonographiearbeitsplatzes und der Organisation von Untersuchungsterminen, einen Computertomographen, einen Buckyarbeitsplatz mit Rasterwandgerät und ein fahrbares Röntgengerät für die Intensivstation. Letztere sind mit einem digitalen Speicherfoliensystem ausgerüstet. Des Weiteren ist ein DVT‑Gerät für Spezialaufnahmen im Kopf‑ und Halsbereich installiert.
Herr Günter Lewentat
Leitender MTR
0821/400-3955
Neben spannenden Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen erwarten Sie im Universitätsklinikum eine Vielzahl an attraktiven Benefits sowie eine Tätigkeit mit Sinn. Nähere Informationen dazu finden Siehier.
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Das Universitätsklinikum Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Universitätsklinikum Augsburg muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.