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Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg sucht ab sofort eine Medizinische Fachangestellte (m/w/d) in Teilzeit für die Bereitschaftspraxis in Nauen. Zu den Aufgaben gehören die Patientenaufnahme, Unterstützung des Arztes sowie die Abrechnung nach EBM und GOÄ. Wir bieten eine attraktive Vergütung, regelmäßige Zuschüsse für Berufskleidung und einen ansprechenden Urlaubsanspruch. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sowie Schwerbehinderten sind ausdrücklich erwünscht.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst hilft immer dann, wenn Beschwerden aller Art zu einem Zeitpunkt auftreten, an dem andere Arztpraxen geschlossen sind – beispielsweise am Wochenende oder an Feiertagen – oder die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Ziel ist es, sich um Fälle kümmern zu können, die keinen Notarzt oder Krankenhaus erfordern und die Notaufnahmen in unseren Krankenhäusern zu entlasten.
Daher suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, für unsere Bereitschaftspraxisin Nauen, vorerst befristet für zwei Jahre,
Medizinische Fachangestellte (m/w/d) in Teilzeit oder auf geringfügiger Basis.
Neben einer attraktiven Vergütung bietet Ihnen die KVBB halbjährlich einen Zuschuss zur Beschaffung Ihrer Berufsbekleidung. Darüber hinaus erhalten Sie monatlich eine Reinigungspauschale für Ihre Dienstkleidung und haben anteilig Anspruch auf Urlaub.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) über den Button "Bewerben" unterhalb dieser Stellenausschreibung. Chancengleichheit ist fester Bestandteil unserer Personalpolitik, daher setzt sich die KVBB für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Außerdem begrüßen wir die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die KVBB (Art. 13 und 14 DSGVO) können Sie unter http://www.kvbb.de/datenschutz einsehen.
Soweit eine Bewerbung nicht berücksichtigt wird, muss eine Begründung hierfür nicht gegeben werden.