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Landeshauptstadt Stuttgart sucht eine Leiterin/ einen Leiter des Welcome Centers Stuttgart und der Fachstelle Migration. Die Stelle ist unbefristet und Teil der Abteilung Integrationspolitik.
Sie verantworten die strategische Weiterentwicklung, Netzwerkerweiterung und das bedarfsgerechte Beratungsangebot für Neubürger. Wichtige Kriterien sind Führungserfahrung, interkulturelle Kompetenz sowie exzellente Deutsch- und Englischkenntnisse.
Wir suchen Sie für das Referat Soziales, Gesundheit und Integration der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Das Welcome Center Stuttgart und die Fachstelle Migration sind der Abteilung Integrationspolitik angegliedert. Ziel des Welcome Centers Stuttgart ist es, Neubürger/-innen sowie internationale Fachkräfte, Studierende und deren Familienangehörige beim Ankommen in der Stadt und der Region Stuttgart, bei der beruflichen Integration sowie bei der gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen. Die Fachstelle Migration berät zu aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen und qualifiziert unterschiedliche Zielgruppen in den Bereichen Aufenthaltsrecht, Freizügigkeitsrecht sowie migrationsspezifische Beratung.
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 13 TVöD (4.901,11 – 7.025,87 €).
Alle Beträge sind monatliche Bruttowerte bei Vollzeitbeschäftigung.
Weitere Informationen zur Stufensystematik finden Sie hier: Tarifbeschäftigte
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Ayse Özbabacan unter 0711 216-80395 oder ayse.oezbabacan@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Katharina Enke unter 0711 216-81575 oder katharina.enke@stuttgart.de. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.