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Lebenshilfe Bremen e.V. sucht eine Regionalleitung, die zwei Betreuungsteams in einer Wohneinrichtung mit 17 Personen und einem Wohnangebot für 15 Personen in eigenen Wohnungen führt. Koordiniert eng mit der Fachgebietsleitung Wohnen und bleibt fachlich abgestimmt.
Sie übernehmen Verantwortung für Personal- und Finanzbudgets, Planung von Teilhabe und Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Teilhabe, um den Bewohnern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Sie sind Teil unseres Leitungsteams und gestalten die fachliche Arbeit der Lebenshilfe Bremen und ihrer Wohneinrichtungen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit einer Beeinträchtigung, um ihnen moderne und zeitgemäße Wohnmöglichkeiten zu bieten.
Sie leiten zwei Betreuungsteams (Wohneinrichtung für 17 Menschen, Wohnangebot für 15 Menschen in ihren eigenen Wohnungen).
Als Regionalleitung kooperieren Sie eng mit der Fachgebietsleitung Wohnen und stimmen sich fachlich und inhaltlich mit ihr ab.
Sie übernehmen Aufgaben für Ihre Wohnangebote. Dazu gehören u.a. die Führung und Koordination der Teams, die Dienst- und Einsatzplanung, die Planung und Sicherstellung von Teilhabeansprüchen und -maßnahmen der Bewohner*innen, die Steuerung von Personal- und Finanzbudgets sowie die Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Teilhabe.
Sie begleiten Menschen bei einem selbstbestimmten Leben und ihrer Teilhabe in der Gesellschaft. Unsere Teams halten zusammen, arbeiten Sie intensiv ein und lassen Sie zu keiner Zeit allein. Für Ihre Ideen haben wir immer ein offenes Ohr.
Vielfalt wird bei der Lebenshilfe großgeschrieben: Wir sind weltoffen, bunt und durch unsere Gemeinschaft stark!
Die Arbeitszeit beträgt nach Absprache 30 bis 39 Stunden/Woche (Teilzeit/Vollzeit). Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet, der Arbeitsbeginn ist ab sofort möglich. Die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Gehaltstabelle des TVöD-VKA.
Schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerber*innen (m/w/d) wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gewährt.