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Eine kommunale Verwaltungsbehörde sucht eine Fachkraft für die Leitung des Sachgebiets für Unterhaltung, Neubau und Erweiterung von Verkehrsflächen. Die Rolle umfasst die strategische und operative Leitung vieler Straßenbauprojekte. Bewerber sollten ein abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen sowie Führungserfahrung mitbringen. Es wird ein tarifliches Gehalt und flexible Arbeitszeitmodelle geboten.
Wir bauen für den Kreis Unna. Das Sachgebiet Unterhaltung, Neubau und Erweiterung von Verkehrsflächen ist Straßenbaulastträger eines 220 km umfassenden Kreisstraßennetzes mit 53 Brückenbauwerken und Durchlässen sowie 110 km Radwegen. In einem vielfältigen Team mit unterschiedlichsten Fachkompetenzen rund um die Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen und die Bauüberwachung von Neubau- und Instandsetzungsprojekten arbeiten wir Hand in Hand. Zudem sorgt der Kreisbauhof mit seiner ca. 20-köpfigen Mannschaft für den sicheren Betrieb und die Unterhaltung der Kreisstraßen.
Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie unseren Fachbereich Bauen und Planen zum nächstmöglichen Zeitpunkt :
Verstärken Sie unser Team!
Klingt interessant? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, inklusive frühestem Eintrittstermin, bis zum 12.11.2025. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab – klicken Sie einfach auf den Bewerbungs-Button.
Noch Fragen? Für fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Fachbereichsleiter Herrn Farwick unter Fon 0 23 03 27-1060.
Die Vielfalt der Mitarbeitenden ist für den Kreis Unna ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem hat sich der Kreis Unna die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.
Der Kreis Unna fördert Frauen und stellt sie in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Zielen des LGG NRW bevorzugt ein.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Es wird auf den Vorrang interner Besetzung hingewiesen (gestuftes Ausschreibungsverfahren).