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Der Landkreis Börde sucht eine/n Leiter/in Wohnheim (m/w/d) im Amt für Bildung in Haldensleben. Die Stelle ist unbefristet und umfasst die Leitung des Wohnheims mit Personal- und Budgetverantwortung.
Sie betreuen Jugendliche im Alter von 15 bis 27 Jahren, sichern die pädagogische Begleitung und arbeiten eng mit dem Landesjugendamt zusammen. Arbeitszeit 39 Std./Woche, 3-Schicht-System, TVöD-V VKA Entgeltgruppe S 8b.
Öffentliche Stellenausschreibung
am 16.10.2026 veröffentlicht
Der Landkreis Börde beabsichtigt eine Stelle Leiter (m/w/d) im Amt für Bildung im Wohnheim in Haldensleben unbefristet zu besetzen.
Das Wohnheim des Landkreises Börde in Haldensleben bietet jungen Auszubildenden aus Sachsen-Anhalt und weiteren Bundesländern während ihrer Block- oder Vollzeitaufenthalte in den Berufsbildenden Schulen des Landkreises ein sicheres, lernförderndes und strukturiertes Zuhause auf Zeit. Das Wohnheim hat eine Kapazität von 30 Plätzen zur Unterbringung von Jugendlichen im Alter von 15 bis 27 Jahren. Zur Übernachtung stehen den Auszubildenden Ein- und Zweibettzimmer, diverse Aufenthaltsräume und zentrale Sanitärräume zur Verfügung. Das Wohnheim ist von Sonntag 17.00 Uhr bis Freitag 15.00 Uhr innerhalb der Schulzeit geöffnet. Das Team besteht aus einem/r Leiter/in und zwei Erziehern/innen.
Zur Beantwortung weiterer Auskünfte zum Aufgabenprofil steht Ihnen gern Frau Michl, Sachgebietsleiterin Schulische Bildung, telefonisch unter 03904/7240-1404 zur Verfügung.
Ein Arbeitsverhältnis nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD-V VKA.
Entgeltgruppe: S 8b
Arbeitszeit: 39,00 h / Woche / rollierend 3-Schichtsystem
Arbeitsort: Haldensleben
Zudem konnte der Landkreis Börde besonders im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den vergangenen Jahren mit Hilfe des "audit berufundfamilie" große Fortschritte erzielen. Diese werden aktiv gelebt und auch weiterhin ausgebaut. Wir können Ihnen daher in diesem Bereich unter anderem Folgendes bieten:
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sprachliche Gleichstellung: Personen und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und diverser Form.