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Städtische Musikschule Gelsenkirchen sucht eine Lehrkraft (w/m/d) für Klarinette in einer unbefristeten Teilzeitstelle. 12 Unterrichtseinheiten pro Woche à 45 Minuten werden geboten. Die Vergütung erfolgt nach TVöD E9b.
Anwärterinnen und Anwärter mit hohem Engagement arbeiten gemeinsam mit Orchestern, Ensembles und Chören der Schule. Zu den Aufgaben gehören Einzel- und Gruppenunterricht, Mitwirkung an Veranstaltungen sowie Teilnahme an internen Fortbildungen.
Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
In der Städtischen Musikschule Gelsenkirchen ist die Teilzeitstelle einer Lehrkraft (w/m/d) für das Fach Klarinette Kennziffer: E 2026 - 092 (bitte bei Bewerbung angeben) unbefristet zu besetzen.
Die Städtische Musikschule Gelsenkirchen ist eine Bildungseinrichtung im Herzen des Ruhrgebiets, an der über 2000 Schülerinnen und Schüler pro Jahr in einem breiten Spektrum von musikalischer Früherziehung bis studienvorbereitender Ausbildung unterrichtet werden. Das gemeinsame Musizieren in Orchestern, Ensembles und Chören bildet an der Musikschule einen wichtigen Schwerpunkt.
Voraussetzung für diese Aufgabengebiet ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor oder Master) im Fach Klarinette bzw. eine vergleichbare Qualifikation.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der städtischen Musikschule, Herr van den Berg-Bremer (Tel. 0209/169 6172), gerne zur Verfügung.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können.
Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt.
Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Sie fühlen sich angesprochen?
26.10.2026