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Eine Bildungseinrichtung in Luckau sucht eine Lehrkraft für Arbeitslehre/Wirtschaft-Arbeit-Technik. Bewerber sollten eine abgeschlossene Hochschulbildung und die Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Sekundarstufe I nachweisen. Die Stelle ist unbefristet und bietet eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 13 TV-L sowie die Möglichkeit zur Verbeamtung. Bewerbungen sind ausschließlich online möglich.
Arbeitgeber: Staatliches Schulamt Cottbus.
Stelle ausschließlich für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellten Menschen.
Beginn ab 01.02.2026.
Arbeitsort: Luckau, Niederlausitz.
Anstellungsart: Vollzeit.
Befristung: unbefristet.
Berufsbezeichnung: Lehrer/in - Schularten der Sekundarstufe I.
Position: Lehrkraft an der Oberschule „An der Schanze“ in Luckau.
Vollzeit, ab 01.02.2026, unbefristet.
Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Sekundarstufe I.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst für die Dauer von 13 Monaten eingestellt, während der eine Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren ist. Die unbefristete Weiterbeschäftigung erfolgt nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme und Feststellung der Bewährung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Weitere Informationen hierzu erteilt das zuständige staatliche Schulamt.
Arbeitslehre/Wirtschaft-Arbeit-Technik.
Die Eingruppierung erfolgt bei Nachweis der angegebenen Befähigung in Entgeltgruppe 13 TV-L. Bei Vorliegen der persönlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis beabsichtigt. Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe A 13 BbgBesG. Lehrkräfte mit der Befähigung für die Laufbahn des Studienrates (zwei allgemeinbildende Fächer) können bei einem Einsatz an einer Oberschule ebenfalls verbeamtet werden.
Oberschule „An der Schanze“, Luckau, An der Schanze 44, 15926 Luckau.
Bewerbungen für das Einstellungsverfahren können ausschließlich über das Internet unter folgendem Link vorgenommen werden.
Weitere Hinweise zur Einstellung finden Sie hier.
Die Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Hinweise zum Verfassungstreue-Check finden Sie hier.