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Eine Bildungseinrichtung in Bremen sucht eine Lehrkraft für Fachpraxis im Bereich Wirtschaft und Verwaltung. Die Anstellung erfolgt in Teilzeit mit 16 Unterweisungsstunden. Kandidaten sollten einen Fachwirt oder einen staatlich geprüften Betriebswirt haben sowie Unterweisungserfahrungen mitbringen. Die Bewerbungsunterlagen können über das Online-Formular eingereicht werden.
Bei dem Senator für Kinder und Bildung ist zum 01.02.2026 die Stelle als
Lehrkraft für Fachpraxis (w / m / d) im Bereich Wirtschaft und Verwaltung
an der Allgemeinen Berufsbildenden Schule in Teilzeit mit 16 Unterweisungsstunden zu besetzen.
Die Vergütung richtet sich nach Entgeltgruppe 9a TV-L .
Der Umfang der Teilzeitbeschäftigung von 16 Unterweisungsstunden entspricht einer Arbeitszeit von 20,9 Wochenstunden.
Der Einsatz ist an der Allgemeinen Berufsbildenden Schule (ABS) schwerpunktmäßig am Standort Theodor-Billroth-Straße vorgesehen. Ein Einsatz an einer anderen Schule in der Stadtgemeinde Bremen kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Ausbildungseignungsprüfung (AEVO) ist zwingend im 1. Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen.
Dann bewerben Sie sich über unser Online-Formular und laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen hoch.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Schulleiterin der ABS, Frau Arnold (0421 / 361-19630).
Fragen zum Bewerbungsverfahren können Sie an bewerbung-bbs@bildung.bremen.de richten.
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Menschen mit Behinderung wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen.
Die Aufteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den Richtlinien über die Aufteilung der Arbeitszeit der Lehrkräfte für Fachpraxis in der jeweils geltenden Fassung.
Eventuelle Reisekosten können leider nicht erstattet werden.