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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sucht eine/n Funktionsbereichsleiter/in Naturschutz (w/m/d). Sie verantworten fachliche Ziele, Stellungnahmen und Genehmigungsverfahren sowie die Koordination naturschutzrechtlicher Prüfungen und Europarecht.
Sie arbeiten an der Entwicklung von Naturschutzplänen, Monitoring-Programmen und der Qualitätssicherung, begleiten Schulungen und Exkursionen, identifizieren Flächen für Kompensation, und übernehmen Budgetverantwortung.
Entgeltgruppe 14 TVöD Bund, Kennung: MCGW0200, Stellen-ID 1487866
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit ca. 7.400 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Damit betreut unser Geschäftsbereich Bundesforst als umfassender Umweltdienstleister Wald-, Offenland- und Gewässerflächen mit einer einzigartigen Naturausstattung von der Küste bis zu den Alpen. In den Bundesforstbetrieben sorgen wir außerdem dafür, dass die Anforderungen der militärischen Nutzung mit den Belangen eines nachhaltigen und umweltverträglichen Geländemanagements vereinbart werden oder die Flächen des Nationalen Naturerbes entsprechend den jeweiligen naturschutzfachlichen Zielsetzungen entwickelt werden.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Wir arbeiten mobil und flexibel. Gleichwohl fallen auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz vermehrt Dienstreisen, auch im gesamten Bundesgebiet, an. Diese Dienstreisen werden grundsätzlich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf geplant, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist.
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtungen Landschaftspflege, Landschaftsplanung, Forstwirtschaft bzw. Forstwissenschaften oder vergleichbare Qualifikation