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Eine Stadtverwaltung in Deutschland sucht einen IT-Systemkaufmann/-kauffrau zur Planung und Beschaffung von IT-Systemen. Die Position bietet sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und erfordert fundierte IT-Kenntnisse sowie eine abgeschlossene Ausbildung im IT-Bereich. Flexible Arbeitszeiten und familienfreundliche Bedingungen zeichnen die Stelle aus.
Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt o.g. Planstelle in Vollzeit (39 Wochenstunden) im Amt für Digitalisierung und IT zu besetzen. Die Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist somit für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Urlaub, Leben und Arbeit miteinander vereint. Rostock hat neben seinem maritimen Flair viel zu bieten. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als Wirtschaftsstandort mit starken Unternehmen ist sie ein attraktiver Arbeitsort, der zudem sehr familienfreundlich ist.
Entgelt: Die Planstelle ist nach TVÖD, Entgeltgruppe E 9b bewertet.
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online‑Formular.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbende, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerbende, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für die mitziehende Partnerin/den mitziehenden Partner (m,w,d), Freizeitaktivitäten und vieles mehr.
15. Dezember 2025
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vollzeit, unbefristet
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Bärbel Seemann
Tel. 0381 381‑1319
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.