
Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Erstelle in nur wenigen Minuten einen maßgeschneiderten Lebenslauf
Überzeuge Recruiter und verdiene mehr Geld. Mehr erfahren
Eine Bildungsorganisation in Gelsenkirchen sucht eine Lernförderkraft für die Unterstützung der schulischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Tätigkeit erfolgt selbstständig und flexibel nach eigener Zeiteinteilung. Verantwortlichkeiten umfassen Planung, Durchführung und Dokumentation der Lernförderung direkt an Schulen. Die Vergütung erfolgt je nach Qualifikation und gemäß der Vergütung nach TVÖD.
im Rahmen von Bildungs- und Teilhabeleistungen
Als Lernförderkraft fördern Sie die schulische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, dazu wiederholen Sie erlernten Schulstoff, erklären Sachverhalte und vertiefen das Wissen der Schüler*innen in der jeweiligen Materie. Die BuT-Lernförderung findet in der Regel direkt an der Schule der Schüler*innen statt und ist in allen Fächern und Klassenstufen möglich. Sie leisten mit der Tätigkeit als Lernförderkraft einen wertvollen Beitrag zur Sicherung und Steigerung von Chancengerechtigkeit und -gleichheit in unserer Bildungslandschaft. Als Lernförderkraft erhalten Sie einen Dienstleistungsvertrag und sind freiberuflich/als Honorarkraft für die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop (AWO) selbstständig tätig. Sie können als Lernförderkraft im Wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit bestimmen. Die Lernförderung wird eigenverantwortlich und bei eigener Zeit- und Arbeitseinteilung wahrgenommen. Sie sind als BuT-Lernförderkraft nicht in die Arbeitsorganisation der AWO eingebunden.
Eine entsprechende Qualifikation sowie Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der Durchführung.
Die Durchführung der Lernförderung in freier Zeiteinteilung und in Form einer selbstständigen Tätigkeit als Honorarkraft mittels Honorarvertrag.
Die Lernförderung kann 1:1 oder in Kleingruppen stattfinden.
Honorar pro Unterrichtseinheit (1 UE entspricht 60 Minuten), je nach Qualifikation, analog zur Vergütung nach TVÖD.