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Hauptsachbearbeiter/in (m/w/d) Wohngeld

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim

Krefeld

Vor Ort

EUR 42.000 - 58.000

Vollzeit

Vor 5 Tagen
Sei unter den ersten Bewerbenden

Zusammenfassung

Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht eine/n Hauptsachbearbeiter/in für Wohngeld. Die Position bietet vielseitige Aufgaben wie die Bearbeitung von Rückforderungen und die Vertretung der Sachgebietsleitung. Erwartet werden ein relevanter Abschluss und Teamfähigkeit. Es gibt flexible Arbeitszeiten und ein sicheres Arbeitsumfeld.

Leistungen

30 Tage Urlaub
Flexibles Arbeiten
Gesundheitsmanagement/Sport
Homeoffice (stellenabhängig)

Qualifikationen

  • Abschluss in einer der anerkannten Laufbahnen für den allgemeinen Verwaltungsdienst.
  • Erfahrung in der Bearbeitung von Widersprüchen.
  • Fähigkeit zur Teamarbeit und zur engen Zusammenarbeit mit externen Organisationen.

Aufgaben

  • Bearbeitung von Rückforderungen nach §45 SGB X.
  • Vertretung der Sachgebietsleitung in besonderen Fällen.
  • Verfahrensbetreuung des Wohngeldverfahrens WG-Plus.

Kenntnisse

Konzeptionelles Arbeiten
Hohe Leistungsbereitschaft
Verhandlungsgeschick
Gute Kommunikationsfähigkeit

Ausbildung

Laufbahnbefähigung oder Verwaltungsfachwirt/in
Hochschulstudium der Rechtswissenschaften
Jobbeschreibung
Overview

Stellendetails zu: Hauptsachbearbeiter/in (m/w/d) Wohngeld

Stelle ausschließlich für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellten Menschen. Beginnt ab dem 01.01.2026. Arbeitsort: Stadt Krefeld. Anstellungsart: Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend). Befristung: unbefristet. Berufsbezeichnung: Fachwirt/in - Verwaltung.

Stellenbeschreibung

Hauptsachbearbeiter/in (m/w/d) Wohngeld | Stadt Krefeld | 2466

Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar. Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/eine Hauptsachbearbeiter/in (m/w/d) Wohngeld.

Kennziffer E - 202/25/57. Beginn zum 04.12.2025, unbefristet. Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist. A 10 LBesG, EG 9 c TVöD. Bewerbungsfrist: 16. November 2025. Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Hauptsachbearbeiter/in (m/w/d) Wohngeld im Fachbereich Wohnen, Parkstraße 10, 47829 Krefeld.

Im Fachbereich Wohnen geht es um Teamwork und enge Zusammenarbeit, sowohl intern als auch mit externen Organisationen und Einrichtungen, damit hilfsbedürftige Menschen gerecht unterstützt werden können.

Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Ihr Profil

  • Die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt allgemeiner Verwaltungsdienst des Landes NRW (VAP2.1) oder
  • erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in bzw. des Verwaltungslehrgangs II oder
  • erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften oder
  • erfolgreicher Abschluss als Verwaltungswirt/in bzw. des Verwaltungslehrgangs I mit der Bereitschaft sich über den Verwaltungslehrgang II zu qualifizieren

Darüber hinaus wünschenswert

  • Fähigkeit, konzeptionell, systematisch, methodisch, selbstständig und eigeninitiativ zu arbeiten
  • hohe Leistungsbereitschaft, Resilienz sowie Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft
  • gute Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie ausgeprägte soziale Kompetenz
  • Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, sichere Urteilsfähigkeit sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Aufgaben
  • Rückforderungen nach §45 SGB X
  • Rückforderungen nach §27 Wohngeldgesetz (WoGG) in besonders schwierigen Fällen
  • Einleitung von Strafverfahren
  • Widerspruchsbearbeitung einschließlich der Fertigung von Vorlageberichten an die Bezirksregierung und das Verwaltungsgericht
  • Vorlageberichte an die Bezirksregierung und das Ministerium in Ratenzahlungs- und Niederschlagungsangelegenheiten gemäß der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zu §59 Landeshaushaltsordnung (LHO)
  • Vertretung der Sachgebietsleitung im Rahmen der fachlichen Beratung im Wohngeld in besonderen Fällen
  • Verfahrensbetreuung des im Wohngeld installierten Verfahrens WG-Plus
Wir bieten Ihnen
  • Gesundheitsmanagement/Sport
  • 30 Tage Urlaub
  • Moderne Arbeitsplatzausstattung
  • Homeoffice (stellenabhängig)
  • flexible Arbeitszeiten
  • Altersvorsorge
  • Personalentwicklung/ Coaching/Mentoring
  • Onboarding
  • Sicherer Arbeitsplatz
  • Feedback/Ideenmanagement
  • Mitarbeitendenevents
  • Moderne Mobilitätsangebote wie Jobrad, AG-Darlehen & Dienstfahrkarten
  • Leistungsorientierte Bezahlung
Kontakt und Gleichstellung

Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Wohnen Herr Heckers (Tel. 02151/86-3600) zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Auswahlverfahren ist Herr Lukas Benten (Tel. 02151/86-1266).

Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken. Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität sind willkommen. Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

Hinweis: Die dargestellten Zeichen enthalten keine Umlaute (ä, ö, ü oder ß), Sonderzeichen oder Leerzeichen.

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