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in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt zum 01.05.2026 und 01.07.2026
Die Bezirksregierungen mit ihren Arbeitsschutzdezernaten sichern die Qualität des Staatlichen Arbeitsschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie nehmen interessante und verantwortungsvolle Aufgaben im Dezernat 55 „Arbeitsschutz – Gesundheit, Bau, Chemie“, 56 „Arbeitsschutz – Handel, Metall, Elektronik“ oder 57 „Arbeitsschutz – Logistik, Nahrungsmittel, Verwaltung” wahr.
Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung nach erfolgreicher Prüfung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen hiervon ergeben sich aus § 14 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen.
Nach Abschluss Ihrer Laufbahnausbildung und Bestehen der Laufbahnprüfung besteht die Absicht, Sie in die Arbeitsschutzverwaltung des Landes NRW zu übernehmen und an einem der Standorte der Bezirksregierung einzusetzen. Die Übernahme erfolgt in das Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe A 10.
Während der 15 Monate dauernden Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Gemäß den dafür geltenden Vorschriften erhalten Sie während dieser Zeit Anwärterbezüge zzgl. eines Anwärtersonderzuschlags in Höhe von 50 v.H. des Anwärtergrundbetrags (Grundbetrag brutto 1555,68 € zzgl. 50 % - Zuschlag, Gesamtbetrag brutto 2333,52 €) sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Für diesen Personenkreis gilt, dass sie am Ende der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Die Auswahl erfolgt durch die einstellende Bezirksregierung. Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bis zum 18.01.2026 ausschließlich über das Bewerbungsportal:
https://www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de/BVPlus/
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten innerhalb der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie auch auf unserer Homepage:
www.karriere-im-arbeitsschutz.nrw.de
Für Fragen zur Ausbildung steht Ihnen die Fachgruppe 74 „Qualifizierung und Wissenstransfer“ beim Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW zur Verfügung:
Herr Dr. Winter, 0234/4169-7400, ausbildung@lfga.nrw.de.
Für organisatorische oder personalrechtliche Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Melanie Wienker bei der Bezirksregierung Münster (Tel.: 0251/411 3673, melanie.wienker@brms.nrw.de).
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten für das Verfahren vorübergehend gespeichert werden. Beachten Sie bitte die Hinweise zum Datenschutz inklusive der Informationen nach Art. 13 und 14 DSVGO.
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