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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Abteilung Jugend und Gesundheit - Gesundheitsamt - Fachbereich 2 sucht Gesundheitsamtsinspektor_in (m,w,d) zur Verstärkung des Teams. Die Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) bietet Aufgaben in der Infektionsschutzpraxis, Meldepflichten, Hygienekontrollen und Beratung der Bevölkerung.
Voraussetzungen: Laufbahnbefähigung, erweitertes Führungszeugnis, Masernschutz bzw. Immunität; flexible Arbeitszeiten & Außendienst gehören dazu.
Gesundheitsamtsinspektor_in im Fachbereich 2 (m,w,d)
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist mit seinen ca. 350.000 Einwohner_innen einer der buntesten, vielfältigsten und auch geschichtsträchtigsten Bezirke Berlins. Kennen Sie den Regenbogenkiez am Nollendorfplatz oder das Tempelhofer Feld auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof? Mit seinen sechs Ortsteilen, die unterschiedlicher kaum sein können, bietet dieser Bezirk eine vielseitige und einzigartige Mischung.
Ebenso vielseitig sind auch unsere Tätigkeitsbereiche!
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Abteilung Jugend und Gesundheit - Gesundheitsamt - Fachbereich 2 - Infektions-, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz sucht Sie zur Verstärkung unseres Teams.
Bewerbungsfrist: 28.10.2026
Eintrittstermin: frühestens zum 01.12.2026
Besoldungsgruppe: A9S
Vollzeit mit 40 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich)
Die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung gemäß den dienstlichen Erfordernissen wird vorausgesetzt.
Es kommen ausschließlich Bewerber_innen in Betracht, die bereits in einem Dienstverhältnis zum Land Berlin stehen.
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Laufbahnfachrichtung Gesundheit und Soziales
Weitere Voraussetzungen bei Einstellung:
Hinweis: Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen etc. können nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese auch mit entsprechenden Nachweisen belegt werden. Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden. Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen. Bitte fügen Sie dann Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei. Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusiver aller Urkunden, Leistungsnachweise, etc. sind grundsätzlich in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung einzureichen.