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Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG) sucht eine Fallmanagerin/ einen Fallmanager im Dezernat 52 am Dienstsitz Neumünster.
Die Stelle umfasst das Beratungsgespräch, Koordination des Antrags- und Leistungsverfahrens sowie die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen.
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit am Dienstsitz in Neumünster ist im Dezernat 52 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Fallmanagerin/Fallmanager (m/w/d) für den Bereich des Sozialen Entschädigungsrechtes befristet bis zum 31.12.2027 in Teilzeit mit 19,35 Wochenstunden zu besetzen.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG) ist eine dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnete Landesoberbehörde mit derzeit über 500 Mitarbeitenden an den Dienstsitzen in Neumünster, Heide, Lübeck, Itzehoe, Kiel und Schleswig. Soziale Aufgabenbereiche, der Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die Begleitung der Menschen in Schleswig-Holstein in verschiedenen Lebenslagen prägen die Arbeit des LASG. In der Abteilung 5 – Dezernate 51, 52 und 53 – werden Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) erbracht. Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, erhält staatliche Unterstützung bzw. hat Anspruch auf Versorgung im Rahmen der Sozialen Entschädigung. Größter betroffener Personenkreis sind Gewaltopfer. Im Dezernat 52 werden neben dem Fallmanagement Anträge auf Teilhabeleistungen und besondere Leistungen im Einzelfall bearbeitet.
Als Fallmanager/in für den Bereich Soziales Entschädigungsrecht begleiten Sie die von Gewalttaten betroffenen Menschen aktivierend und koordinierend während des gesamten Antrags- und Leistungsverfahrens beim Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit.
Sie stellen mit Ihrer Beratung bereits zu Beginn der Antragsstellung eine bedarfsorientierte und zielgerichtete Unterstützung für Betroffene sicher.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: (Vorschläge, nach Bedarf anzupassen, nur konstitutive Merkmale)
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
Zudem wäre wünschenswert:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann aufgrund der Befristung lediglich im Wege der Abordnung und im Rahmen der oben angegebenen Arbeitszeit eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis bis zur Besoldungsgruppe A 11 SHBesG ermöglicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren stehen Sie Frau Lohe (annika.lohe@lasg.landsh.de oder 04321/913-894) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die Dezernatsleitung, Frau Biehl (katrin.biehl@lasg.landsh.de oder 04321/913-621).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf die Übersendung von Eingangsbestätigungen verzichtet wird.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.