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Bundesagentur für Arbeit sucht Fachkraft Rechtsangelegenheiten Familienleistungen mit Schwerpunkt Kindergeld und Kinderzuschlag. Sie bearbeiten Rechtsbehelfsverfahren, arbeiten eng mit internen Bereichen zusammen und erteilen rechtliche Auskünfte.
Ein abgeschlossenes Rechtsstudium oder vergleichbare Qualifikation ist erforderlich; alternativ eine verwaltungsnahe Ausbildung mit mehrjähriger Erfahrung. Mobil arbeiten ist möglich; Weiterbildung wird unterstützt.
Die Bundesagentur für Arbeit, kurz BA – das sind rund 113.000 Mitarbeitende in ganz Deutschland, die sich für unsere Gesellschaft engagieren. Sie bieten Orientierung auf dem Arbeitsmarkt, unterstützen und sichern Existenzen. Ein Teil der BA ist die Familienkasse, in der unsere Mitarbeitenden an über 100 Standorten Familien mit Kindern finanziell unterstützen.
"An der Arbeit in der Familienkasse schätze ich besonders die Flexibilität, innerhalb des gegebenen Rahmens selbst zu entscheiden, wann und wo ich arbeite. Ich leiste meinen Beitrag dazu, dass Verfahren nachvollziehbar und rechtssicher abgewickelt werden." Das sagt unser Kollege Christoph.
Möchten auch Sie als Teil eines engagierten Teams die Familienkasse der BA mitgestalten?
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/bakarriere/direkteinstieg-quereinstieg/familienkasse
Als Fachkraft (w/m/d) Recht in der Familienkasse stellen Sie sicher, dass rechtliche Fragestellungen und Verfahren rund um die Gebiete Kindergeld und Kinderzuschlag rechtlich fundiert, transparent und einheitlich bearbeitet werden.
Zu den Aufgaben gehört
Engagiert aus Überzeugung: Sie sind positiv gegenüber allen Menschen eingestellt, stehen für Chancengleichheit und Vielfalt ein und haben eine hohe Akzeptanz des Systems der sozialen Sicherung in Deutschland.
Gleichstellung leben: Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz fördern wir aktiv und auf allen Ebenen die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Wertschätzung von Vielfalt: Wir leben kulturelle Offenheit und legen höchsten Wert auf Gleichbehandlung. Wir freuen uns besonders über die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen. Wir glauben fest daran, dass jeder Mensch seine Fähigkeiten einbringen kann.
Mit unserer Inklusionsvereinbarung setzen wir uns aktiv für Inklusion und Diversität ein: Bei uns ist jeder 10. Beschäftigte ein Mensch mit Schwerbehinderung. Dadurch verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen, z.B. im achtsamen Umgang miteinander durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Schwerbehindertenvertretungen oder durch unsere technischen Berater*innen, die die individuell notwendige Arbeitsplatzausstattung prüfen und Sie bei der behinderungsspezifischen Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes unterstützen.
Die Stelle ist nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) für zwei Jahre befristet. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Aus arbeitsrechtlichen Gründen können gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG nur Bewerbende berücksichtigt werden, die noch nicht bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt waren.
Die Stelle entspricht dem Dienstposten Fachkraft Rechtsangelegenheiten Familienleistungen in der Bundesagentur für Arbeit.
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich am 24.11.2026 statt.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Bewerbung!
Frau Anna Jehl
E-Mail: Karriere.Nord@arbeitsagentur.de