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Das Landesamt für Finanzen NRW sucht am Standort Düsseldorf-Lierenfeld eine Fachgebietsleitung (m/w/d) Buchführung. Sie übernehmen die fachliche Verantwortung und fungieren als erste Ansprechperson für Mitarbeitende in fachlichen und organisatorischen Belangen.
Sie leiten das Fachgebiet Buchführung, koordinieren Aufgaben, überwachen Einnahmen- und Ausgabenbuchungen und unterstützen Mitarbeitende bei komplexen Buchungsvorgängen.
Fachgebietsleitung (m/w/d) Buchführung in der Landeshauptkasse NRW beim Landesamt für Finanzen NRW - LaFin - am Standort Düsseldorf-Lierenfeld
Wir sind eine digitale und dynamische Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mit vielfältigen Aufgaben.
Sie sind möglicherweise bereits in der Rolle einer Fachgebietsleitung tätig oder sehnen sich danach, diesen Schritt zu gehen und als erste Ansprechperson für fachliche und organisatorische Fragen der Mitarbeitenden zu fungieren? Es reizt Sie, Fachverantwortung in der Buchführung der Landeshauptkasse zu übernehmen? Dann haben wir eine attraktive Option für Sie.
Übernehmen Sie fachliche Verantwortung für die Buchführung.
Freuen Sie sich auf ein kollegiales Arbeitsumfeld, das Ihnen viel mehr als nur ein sicheres Einkommen bietet.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches sich an die im Anforderungsprofil genannten Personen richtet. Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Darbei soll der Teilzeitanteil mindestens 75% der Sollarbeitszeit betragen. Es findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b TV-L Anwendung. Für verbeamtete Personen erfolgt die Besoldung in den Besoldungsgruppen A9 – A10.
Erfahren Sie hier gerne mehr!
Für fachliche Fragen: Frau Gonzales 0211/8222-4099 Für Fragen bzgl. Ihrer Bewerbung: Recruiting-Team 0211/8222-1718
Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt und in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur die Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Zudem hat das LaFin die Charta der Vielfalt unterzeichnet und setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.