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Ein öffentlicher Dienstleister in Düsseldorf sucht eine Fachgebietsleitung Innerer Dienst. In dieser Rolle leiten Sie ein Fachgebiet mit Schwerpunkten in Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Personalführung. Erforderlich sind eine abgeschlossene Hochschulausbildung in Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften. Die Stelle bietet attraktive Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Direktion Berlin sucht für den Geschäftsbereich Organisation und Personal am Arbeitsort Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine :
Fachgebietsleitung Innerer Dienst (w / m / d) in der Hauptstelle Organisation und Personal Berlin (Entgeltgruppe 12 TVöD Bund / Besoldungsgruppe A 12 BBesG, Kennung : BEOP1300, Stellen‑ID (Inhalt entfernt)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Im Mittelpunkt des Geschäftsbereichs Organisation und Personal stehen unsere Beschäftigten. Mit dem Fokus auf Organisationsentwicklung, Change, Recruiting und Development halten wir den Organisationseinheiten der BImA gestaltend und beratend den Rücken frei.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte? Leitung eines Fachgebiets in der Hauptstelle OP Berlin mit den Schwerpunkten Innerer Dienst / Service, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Post, Brandschutz und Kraftfahrzeugwesen
Wir arbeiten mobil und flexibel und stellen die entsprechende Ausstattung zur Verfügung. Gleichwohl fallen auf dem Arbeitsplatz teilweise mehrtägige Dienstreisen, auch im gesamten Bundesgebiet, an. Diese Dienstreisen werden grundsätzlich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf geplant, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich online bis zum 14. Dezember 2025 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen‑ID (Inhalt entfernt).
Haben Sie noch Fragen? Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Brandenburg unter der Telefonnummer (Inhalt entfernt) 3181‑1107 oder per E‑Mail ( (Inhalt entfernt)) gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Herrn Lüdke unter der Telefonnummer (Inhalt entfernt) 3181‑1200.
Weitere Informationen finden Sie auch unter (Inhalt entfernt).
Hinweise zum Datenschutz und zur Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie unter (Inhalt entfernt).
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein.
Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahnwechsel) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
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