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Stadt Rees sucht eine Fachbereichsleitung (m/w/d) des Fachbereichs 6, Planen, Bauen und Umwelt. Die Stelle ist unbefristet und vollzeit/41 Std. woche für Beamte, 39 Std. woche für Tarifbeschäftigte, mit Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA bzw. Besoldungsgruppe A 15 NRW.
Bis zur Einarbeitung durch die aktuelle Stelleninhaberin wird eine sorgfältige Übergabe gewährleistet; die Vergütung erfolgt entsprechend der Tarif-/Besoldungsregelung. Führungserfahrung, Engagement und fachliche Kompetenz sind gefragt.
Einstellungszeitpunkt: 01.09.2027
Die Stadt Rees begeistert als älteste Stadt am unteren Niederrhein seit 1228 mit ihrer Rheinlage, historischer Stadtmauer und lebendiger Gemeinschaft. In der Stadtverwaltung engagieren sich 220 Kolleginnen und Kollegen täglich für eine lebenswerte Stadt – in einem modernen und familienfreundlichen Arbeitsumfeld.
Bewerbungsfrist | 08.11.2026
unbefristete Vollzeitstelle
(39 Std./Woche für Tariflich Beschäftigte bzw. 41 Std./Woche für Beamtinnen und Beamte)
Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA bzw. Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW
Markt 1, 46459 Rees
Die Stelle ist im Fachbereich 6, Planen, Bauen und Umwelt, der Stadt Rees zu besetzen. Der Fachbereich 6 ist zuständiger Dienstleister für die Aufgabenbereiche Stadtplanung, Hoch- und Tiefbau, Umwelt sowie Gebäudemanagement mit ca. 30 Mitarbeitenden.
Bis zum 30.11.2027 erfolgt eine Einarbeitung durch die derzeitige Stelleninhaberin, die dann altersbedingt ausscheiden wird.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA, sofern die persönlichen und tariflichen Voraussetzungen dafür gegeben sind bzw. alternativ nach Besoldungsgruppe A 15 des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW), sofern die persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (früher: 3) und die Bereitschaft zum Einsatz des privaten Kraftfahrzeuges für Dienstfahrten gegen Zahlung der gesetzlich vorgesehenen Entschädigung wird vorausgesetzt.
Die Stadt Rees hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bzw. diesen gleichgestellten Personen werden entsprechend den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts berücksichtigt.
Herr Rainer Janßen
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
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