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Fachärztin / Facharzt (m/w/d) für Augenheilkunde in Augustdorf

IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit

Augustdorf

Vor Ort

EUR 60.000 - 80.000

Vollzeit

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Zusammenfassung

Eine Gesundheitsdienststelle in Augustdorf sucht eine/n Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde zur Leitung der Untersuchungsstelle. Diese unbefristete Vollzeitstelle umfasst Diagnose, Behandlung und die Ausbildung von medizinischem Personal. Ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und die Facharztqualifikation sind erforderlich. Es wird ein attraktives Gehalt angeboten.

Leistungen

Teilnahme an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit
Möglichkeit zur Beanspruchung von Personalgewinnungsprämien

Qualifikationen

  • Approbation als Ärztin / Arzt erforderlich.
  • Mindestens eine berufliche Tätigkeit in der Augenheilkunde.
  • Fortbildungszertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Facharztqualifikation länger zurückliegt.

Aufgaben

  • Leiten der fachärztlichen Untersuchungsstelle Augenheilkunde.
  • Durchführung von augenärztlicher Diagnostik und Behandlung.
  • Erstellung von Befundberichten, Attesten und Gutachten.

Kenntnisse

Notfallbehandlung augenheilkundlicher Patienten
Hygieneüberwachung
Qualitätsmanagement

Ausbildung

Abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin
Facharzt/-ärztin für Augenheilkunde
Jobbeschreibung
Stellendetails

Fachärztin / Facharzt (m/w/d) für Augenheilkunde in Augustdorf

Arbeitsort

Augustdorf

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Berufsbezeichnung

Facharzt/-ärztin - Augenheilkunde

Veröffentlichungsdatum: Vor 2 Tagen veröffentlicht

Änderungsdatum: Gestern bearbeitet

Stellenbeschreibung

Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.

BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE

Das Sanitätsunterstützungszentrum Augustdorf stellt mit seinen Sanitätseinrichtungen die truppenärztliche, truppenzahnärztliche und die ambulant fachärztliche Versorgung im nördlichen und östlichen Westfalen und im nördlichen Hessen sicher. Es ist mit seinen Sanitätsversorgungszentren für etwa 12.000 Soldatinnen und Soldaten die Ansprechstelle für die hausärztliche Versorgung.

Mit den Facharztzentren in Augustdorf und Fritzlar verfügt das Sanitätsunterstützungszentrum Augustdorf außerdem über zwei besondere Kompetenzbereiche. Die fachärztliche Expertise der Facharztzentren liegt auf den Gebieten der Inneren Medizin, der Augenheilkunde, der Psychiatrie und der Orthopädie beziehungsweise Unfallchirurgie. Das Facharztzentrum Augustdorf verfügt zudem über eine Dermatologie.

Beschäftigungsort: Augustdorf

Aufgaben
  • Sie leiten die fachärztliche Untersuchungsstelle Augenheilkunde mit Verantwortung für zugewiesenes Personal, Material und Infrastruktur.
  • Sie führen ambulante konservative augenärztliche Diagnostik, Behandlung und Begutachtung von Soldatinnen und Soldaten durch.
  • Sie erstellen Befundberichte und Arztbriefe, ärztliche Atteste, Gutachten und Bescheinigungen im ophthalmologischen Fachgebiet.
  • Sie arbeiten mit allgemeinmedizinischen und fachärztlichen Behandlungseinrichtungen (Sanitätsversorgungszentren und Facharztzentren) sowie mit den zuständigen Bundeswehrkrankenhäusern als auch mit zivilen Behandlungseinrichtungen zusammen.
  • Sie wirken mit bei der fachspezifischen Aus-, Fort- und Weiterbildung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals sowie der Studentinnen / Studenten (Sanitätsoffizieranwärterinnen / Sanitätsoffizieranwärter in Rahmen von Famulaturen oder Praktika).
  • Sie nehmen weitere Aufgaben und Funktionen gemäß Weisung des Leiters bzw. der Leiterin des Sanitätsunterstützungszentrums Augustdorf bzw. des Leiters / der Leiterin des Facharztzentrums Augustdorf wahr.
  • Sie werden als Beamtin oder Beamter oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
  • Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
  • Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
  • Die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann auch mit Tarifbeschäftigten erfolgen.
  • Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe II des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD BT-K).
  • Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG bzw. eine Personalgewinnungszulage gemäß § 16 Absatz 6 TVöD gezahlt werden.
  • Bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis beträgt die Personalgewinnungsprämie maximal bis zu 90.550 Euro und wird als Einmalzahlung ausgezahlt.
  • Bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis beträgt die Personalgewinnungszulage maximal bis zu 1.475,73 Euro und erfolgt als monatliche Zahlung über einen maximalen Zeitraum von 60 Monaten.
  • Vollzeit, Teilzeit und Homeoffice ist möglich.
  • Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Studienfachrichtung Humanmedizin mit Approbation als Ärztin / Arzt.
  • Sie sind Fachärztin bzw. Facharzt für Augenheilkunde.
  • Sie besitzen Erfahrungen in der Notfallbehandlung augenheilkundlicher Patientinnen und Patienten, nachgewiesen durch mindestens eine berufliche Tätigkeit.
  • Sie erfüllen die Vorgaben des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).
  • Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
ERWÜNSCHT
  • Sie verfügen über ein aktuelles Fortbildungszertifikat (sofern der Erwerb der Facharztqualifikation länger als 5 Jahre zurückliegt).
  • Sie besitzen den akademischen Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors.
  • Sie haben Erfahrungen über allgemeine Hygienevorschriften resp. Erfahrung in der Hygieneüberwachung.
  • Sie besitzen Erfahrungen im Qualitätsmanagement.
  • Die Einstellung bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn des höheren ärztlichen Dienstes. Die Einstellung in ein höheres Amt ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren beruflichen Erfahrungszeiten.
  • Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
  • Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
  • Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
  • Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
  • Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Ergänzende Informationen:

Die vollständige Stellenbeschreibung inklusive Bewerbungsprozess finden Sie am Ende dieser Seite unter "Informationen zur Bewerbung" bzw. #Weitere Informationen#. Bitte bewerben Sie sich bevorzugt ONLINE über unser Bewerbungsportal (Internetseite des Arbeitgebers).

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